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Bürger- und Ordnungsamt informiert: Badeverbot an Duisburger Seen

Bürger- und Ordnungsamt informiert : Badeverbot an Duisburger Seen

Vor dem Hintergrund der andauernden hohen Temperaturen und dem damit verbundenen Wunsch nach dem Besuch eines Badesees, weist das Bürger- und Ordnungsamt darauf hin, dass das Baden in allen öffentlich zugänglichen Seen und Baggerlöchern verboten ist.

Schon häufig haben sich in den Seen in Duisburg und Umgebung Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen. Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmerinnen und Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche Infrastruktur.

Damit Badegäste ein ungefährdetes Badevergnügen genießen können, verweist das Bürger- und Ordnungsamt auf die öffentlichen Freibäder im gesamten Duisburger Stadtgebiet. Ferner sind in Duisburg drei Seen als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee (Rheinhausen-Friemersheim), den Wolfssee (Wedau) und den Großenbaumer See (Großenbaum). Dort wird regelmäßig die Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de auf den Seiten des Instituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz nachzulesen. Alle anderen Seen sind nicht als Badegewässer zugelassen.