1. Moers Niederrhein

Junge Flüchtlinge vor der Obdachlosigkeit schützen

Junge Flüchtlinge vor der Obdachlosigkeit schützen

Eine Kommune darf ihre Flüchtlinge nicht in einer anderen Kommune unterbringen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die keine angemessene Unterbringung in der eigenen Stadt gefunden werden kann, die aber vor der Obdachlosigkeit bewahrt werden müssen.

Daher hat Moers nun ein Gebäude des Christlichen Jugenddorfs (CJD) auf der Neukirchener Wiesfurthstraße angemietet. Am Montag unterschrieb Bürgermeister Christoph Fleischhauer den Vertrag.

Zur Situation: Zurzeit sind in Moers 37 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht. Die räumlichen Kapazitäten sind erschöpft, da Moers weder über eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung noch über geeignete Immobilien verfügt. Doch es werden noch mehr Jugendliche erwartet.

Bei einem Trägertreff nach den Weihnachtsferien gab es ein mündliches Angebot eines CJD-Vertreters ein Gebäude an der Wiesfurthstraße 102 anzumieten. Nachdem die Machbarkeit überprüft wurde, musste die Stadt Moers schnell handeln, um in der anstehenden Hauptausschusssitzung eine Entscheidung treffen zu können. Dem eng gestrickten Zeitplan geschuldet bekam Neukirchen-Vluyns Bürgermeister Harald Lenßen erst kurz vor der Sitzung am 27. Februar die Info von Christoph Fleischhauer. "Er reagierte verständlicherweise überrascht, hat unsere Lage aber verstanden. Ob ich ihn einen Tag vorher informiert hätte, hätte an der Gesamtsituation auch nichts geändert", so Fleischhauer über das Telefonat, nach welchem er annahm, dass das Thema in Neukirchen-Vluyn auch auf Verwaltungsebene geklärt werden könne. Doch die Tatsache, dass Moers in Neukirchen-Vluyn Flüchtlinge unterbringen will, schlug hohe Wellen. "Dabei nehmen wir Neukirchen-Vluyn nichts weg. Nur Städte, die ein eigenes Jugendamt haben, bekommen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesen, Neukirchen-Vluyn betrifft dies also nicht. Und dieses eine Gebäude an der Wiesfurthstraße war vom CJD auch nur für Jugendarbeit vorgesehen und keine Option für die Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen oder Familien. Die Betreuung wird zudem komplett über uns gewährleistet. Sowohl das Kreisjugendamt als auch Neukirchen-Vluyn sind damit entlastet." Fleischhauer betont auch, dass er es bedauere, dass man in Neukirchen-Vluyn direkt Position bezogen habe, ohne in Moers die Hintergründe zu erfragen.

Die Unterbringung in dem Gebäude an der Wiesfurthstraße ist nur für die Zeit der In-Obhutnahme der Jugendlichen durch das Jugendamt Moers notwendig. Innerhalb eines halben Jahres muss per Gesetz ein Vormund gefunden werden, dann werden sie anderswo untergebracht. "Momentan brauchen wir dazu im Schnitt nur acht Wochen, da alle beteiligten Institutionen gut mitziehen", berichtet Verena Breuer, Fachbereich Jugend der Stadt Moers. Die jungen Flüchtlinge werden ebenso wie ihre deutschen Altersgenossen im Rahmen des Jugendhilfegesetzes betreut. Dies gibt strenge Standards vor wie z.B. die 1:1-Betreuung, nach der ein Betreuer auf einen Jugendlichen kommt. , "aber die Anwohner werden sie im Alltag kaum wahrnehmen."