1. Moers Niederrhein

Kiesabbau am Niederrhein: „‘Weiter so‘ darf es nicht geben“

Kiesabbau am Niederrhein : „‘Weiter so‘ darf es nicht geben“

Das Land und der RVR ignorieren die inhaltlichen Gründe des OVG-Urteils, finden die Bürgermeister der betroffenen Städte Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg. Sie fordern einen Ausstieg aus dem Kiesabbau am Niederrhein.

Mit seinem Urteil vom 3. Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den klagenden Kommunen recht gegeben und den Landesentwicklungsplan (LEP) insoweit für rechtswidrig erklärt, weil darin die Versorgungszeiträume für Sand und Kies verlängert und dadurch eine erhebliche Ausweitung der Auskiesungsflächen am Niederrhein vorgesehen wurden. Landesregierung und der Regionalverband Ruhr (RVR) seien dagegen offenbar der Auffassung, dass es weitgehend bei den alten Plänen bleiben könne und lediglich die geplante Ausweitung der Flächen geringfügig zu reduzieren sei. So heißt es in der Vorlage des RVR zur Verbandsversammlung am 23. September: „Aufgrund des absehbar geringen Ausmaßes der Änderungen soll die Beteiligungsfrist rund zwei Monate betragen.“ Diese Vorgehensweise ist aus der Sicht der Bürgermeister inakzeptabel.

Zur Rechtslage erläutert Bürgermeister Christoph Landscheidt: „Mit der Klage haben wir die Änderung des alten LEP, nämlich die Verlängerung der Versorgungszeiträume beklagt.“ Das Land sei allein den Interessen der Kiesindustrie gefolgt und habe damit rechtswidrig gehandelt, so sah es auch das Gericht. Formal konnte das Gericht nur diese Verlängerung für rechtswidrig erklären. Genauso formal stelle sich der RVR jetzt auf den Standpunkt, dass der alte LEP mit den ursprünglichen Versorgungszeiträumen Geltung beanspruchen könne. Dabei lasse der RVR aber gänzlich die umfangreiche Begründung des Gerichts außer Acht. Darin beschäftige sich das Gericht nämlich sehr ausführlich und allgemein „mit den grundsätzlichen Abwägungsdefiziten, die dem Land als Verordnungsgeber bei der Zielbestimmung im Rahmen der planerischen Raumordnung vorzuwerfen sind.“ Der Hauptvorwurf des Urteils, dass die Bedarfsfrage ausschließlich politisch mit den Interessen der Kiesindustrie ohne jegliche Abwägung entgegenstehender Rechtsgüter - Umwelt, Wasser, Flora, Fauna, Landwirtschaft ... - beantwortet wird, treffe natürlich auch den alten LEP. Der konnte nur nicht mehr angefochten werden. Landscheidt: „Am Ende einer neuen LEP-Regelung muss der Ausstieg aus dem Kiesraubbau am Niederrhein stehen!“

Die Kommunen wollen deshalb jede Maßnahme, die sie unmittelbar betrifft, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln angreifen.