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Krefeld: Wo das Feuerwerk verboten ist

Silvester in Krefeld : Wo Feuerwerk verboten ist

Die Stadt Krefeld weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel im Umkreis von 150 Metern rund um den Krefelder Zoo ein Feuerwerksverbot gilt.

Hier soll das Feuerwerksverbot zum Schutz der im Zoo lebenden Wildtiere beitragen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt im Jahr 2020 erstellt und in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht, das unter dem folgenden Link zu finden ist:

https://www.krefeld.de/c1257cbd001f275f/files/amtsblatt_51d-2020.pdf/$file/amtsblatt_51d-2020.pdf?openelement.

Hier sind die betroffenen Straßenabschnitte aufgeführt und auch ein Plan mit der Übersicht der Verbotszone abgebildet.

Die Regelungen gelten im Zeitraum vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr.

Zudem ist grundsätzlich das Inverkehrbringen und Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen Flugkörpern untersagt.

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im Sinne des Paragrafen 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten ist. Darunter fallen insbesondere Gebäude wie Reetdach- und Fachwerkhäuser.