1. Moers Niederrhein

Streit neu entfacht: Mülldeponie auch in 2023?

Streit neu entfacht : Mülldeponie auch in 2023?

Ende des Jahres sollte Schluss mit der Deponie Eyller Berg sein. Nun klagt die Betreiberin, die Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH, eine Verlängerung der Ablagerungsphase ein. Eine „riesengroße Sauerei“, findet SPD-Landtagsabgeordneter René Schneider und appelliert an Landes- und Bezirksregierung, den gerichtlichen Vergleich von damals durchzusetzen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf und die Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft hatten nach jahrelangen Verhandlungen vergangenes Jahr einen gerichtlichen Vergleich akzeptiert, mit dem das Ende der Abfallablagerung zum 31. Dezember 2022 untermauert, Überhöhungen klar begrenzt und Vorgaben für den Rückbau und die Rekultivierung gemacht wurden.

Nun hat die Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH Klage beim OVG Münster eingelegt, wie uns Geschäftsführer Dr. Ralf Ossendot bestätigt. Zum einen solle die Frist für die Endrekultivierung der Deponie bis zum 30.06.2031 verlängert werden, da nach vorliegendem Sachverständigengutachten die Gesamtrekultivierung bis zum 31.12.2027 objektiv unmöglich sei. Die bereits vereinbarte Rekultivierung von fünf Hektar bis zum 30.06.2026 sei allerdings von der Klage nicht betroffen. Zum anderen wurde die Fristverlängerung für die Einrichtung und für die Ablagerung im sogenannten Canyon bis zum 31.12.2023 beantragt. „Bei der Einrichtung des Canyons haben sich erhebliche zeitliche Verzögerungen ergeben, die aufgrund der Corona-Pandemie und der gesamtwirtschaftlichen Lage (Lieferkettenprobleme, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Baustoffen etc.) weder von uns zu vertreten noch beim Vergleichsabschluss vorhersehbar waren. Die Verhältnisse, die für den Inhalt des Prozessvergleichs maßgebend gewesen sind, haben sich dadurch so wesentlich geändert, dass ein Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist“, begründet Ossendot und fügt hinzu: „Insofern handelt es sich um eine durch § 60 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgesehene Anpassung des Vergleiches, die wir aus den genannten Gründen für erforderlich halten und nicht etwa um eine Kündigung.“

Landtagsabgeordneter René Schneider kritisiert das Vorgehen der Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft scharf und wirft ihr vor, „auf juristischem Wege einen Freifahrtschein für ihr Geschäftsmodell erhalten zu wollen“: „Das ist in höchstem Maße unanständig. Wir haben einen Vergleich, der der Deponie ein klares Ende setzt. Nun sind Landes- und Bezirksregierung in der Pflicht, diesen hart erkämpften Vergleich auch durchzusetzen.“ Erfahren habe er von der Klage erst auf Anfrage bei der Landesregierung hin: „Schade, dass solche Informationen immer erst auf Nachfrage an die Öffentlichkeit kommen und selbst die Standortkommune über die dramatische Zuspitzung bislang nicht informiert wurde.“

Nachdem Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt in Kenntnis gesetzt wurde, nennt er die Klage „einen einzigen Skandal“. „Wie miserabel muss ein nach jahrelangen Verhandlungen errungener Vergleich eigentlich sein, wenn er kurzerhand durch eine Klage aus der Welt geschaffen werden könnte“, fragt das Stadtoberhaupt und führt weiter aus: „Jetzt zeigt sich, dass unsere Kritik an dem Vergleich mehr als berechtigt und das damalige Einknicken des Landes offensichtlich völlig verfehlt war.“ Von der Bezirksregierung werde nun erwartet, dass sie alle rechtlichen und aufsichtsmässigen Register ziehe, um „diesem Treiben der EBA“ Einhalt zu gebieten. Und wenn die Klage Erfolg hat? „Ich gehe davon aus, dass sich gegen den Weiterbetrieb, wenn es so kommen sollte, massiver Widerstand formiert“, kündigt Landscheidt an.

(von Claudia Basener)