1. Krefeld

Stadt informiert Eltern von Schulkindern: Tuberkulose in Krefeld

Stadt informiert Eltern von Schulkindern : Tuberkulose in Krefeld

An der Astrid Lindgren Schule in Hüls ist eine Betreuungskraft an einer offenen Tuberkulose erkrankt. Sie wird seit Samstag stationär in einem Krefelder Krankenhaus behandelt.

Die offene Lungentuberkulose, die ansteckende Form der Infektionskrankheit, wird über die Atemluft übertragen, wie beispielsweise durch Niesen oder Husten. Nach dem aktuellen Kenntnisstand hatte die Erkrankte persönlichen (infektionsrelevanten) Kontakt zu 75 Kindern und verschiedenen Lehrkräften, informierte jetzt das städtische Presseamt. Die Eltern sind gebeten, sich zum einen mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen, zum anderen einen Termin bei ihrem behandelnden Kinderarzt zur Untersuchung und weiteren Diagnostik zu vereinbaren. Über die Schule ist ein Schreiben des Fachbereichs Gesundheit sowie ein Informationsschreiben zur Tuberkulose an die betroffenen Familien verteilt worden mit folgendem Inhalt:
Der Fachbereich Gesundheit informiert:
1. Krankheitsbild
Die Tuberkulose (TBC) ist eine durch Bakterien (die sogenannten Mykobakterien) hervorgerufene Erkrankung, welche weltweit verbreitet ist. Der Erstkontakt mit TBC erfolgt häufig in der Kindheit und verläuft meistens symptomlos.
Klassische Verläufe einer Tuberkulose können mit Abgeschlagenheit, Husten, erhöhte Temperaturen (über 37,5° C axillar gemessen), Nachtschweiß, blutiger Auswurf, aber auch mit Hauterkrankungen (Erythema nodosum) und nasser Rippenfellentzündung einhergehen. Unvollständige Symptomatiken sind durchaus üblich. Wir empfehlen da-her die bewährte ärztliche Grundforderung: Bei Vorliegen eines länger bestehenden Hustens —länger als 3 Wochen- ist unbedingt ein Arzt zur Abklärung der Ursache auf-zusuchen.
Eine positive Tuberkulintestung ergibt den Hinweis, dass eine Infektion abgelaufen ist. Ein positiver Test kann aber auch nach einer BCG-Impfung (frühere Schutzimpfung ge-gen TBC) auftreten. Die Tuberkulose ist heute in Deutschland fast immer heilbar, vor-ausgesetzt sie wird frühzeitig erkannt und ausreichend gründlich behandelt.
2. Übertragung und Ansteckung der Tuberkulose
Jeder nicht erkannte und unbehandelte Tuberkuloseerkrankte kann durch Ansteckung neue Erkrankungen in seiner Umgebung verursachen, die wiederum Ausgangspunkte weiterer Infektionen sein können. Eine Ansteckung erfolgt allerdings grundsätzlich nicht so leicht wie bei einigen anderen über die Luft übertragbaren Erkrankungen (wie z. B. Masern, Windpocken).
Die Ansiedlung der Bakterien wird dadurch erschwert, dass im Wesentlichen nur die Lunge als Eintrittspforte in Betracht kommt und dass nur kleinste Tröpfchen die Lun-genbläschen (sog. Tröpfcheninfektion) erreichen. Durch gute Zimmerlüftung oder durch Sonneneinstrahlung und Austrocknung wird ein Teil der ausgehusteten Bakterien un-schädlich gemacht. Von der großen Anzahl der ausgehusteten Bakterien erreichen nur wenige einen fremden Organismus, wo sie zunächst noch dessen körpereigene Abwehr zu überwinden haben. Daraus folgt, dass eine Tuberkuloseansteckung im Allgemeinen einen engeren oder länger dauernden Kontakt zwischen Bakterienausscheider und Empfänger voraussetzt. Von engem Kontakt geht man besonders bei Personen aus, welche in Wohn- oder Hausgemeinschaften zusammen leben und solche, die die gleichen Räume über einen längeren Zeitraum benutzen (z. B. Arbeitskollegen). Die Zeit von der Aufnahme des Erregers bis zur Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt ungefähr 4-12 Wochen. Der Tuberkulintest wird in der Regel erst nach 10-12 Wochen positiv. Das Röntgenbild der Lunge zeigt oft erst nach 2-3 Monaten einen tuberkuloseverdächtigen Befund.
3. Therapeutische und vorbeugende Maßnahmen bei TBC-Erkrankungen
Aus den genannten Gründen ist die Verhütung der Bakterienübertragung die wichtigste vorbeugende Maßnahme. Hierzu gibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den erforderli-chen gesetzlichen Rahmen.
Gemäß IfSG besteht eine Meldepflicht für jede TBC-Erkrankung sowie für jeden TBC-Todesfall an das zuständige Gesundheitsamt. Der Fachbereich Gesundheit führt dar-aufhin Umgebungsuntersuchungen durch, um festzustellen, ob jemand aus dem Um-feld des Erkrankten ebenfalls eine Tuberkulose aufweist. Hierzu werden die in Frage kommenden Personen angeschrieben und aufgefordert, sich beim Fachbereich Ge-sundheit zwecks Ermittlungsgespräch zu melden. Das Ermittlungsgespräch sowie die daraus evtl. resultierenden Untersuchungen sind gemäß § 16 IfSG und unter Einbezie-hung des § 26 IfSG duldungspflichtig. Sollten Umgebungsuntersuchungen notwendig werden, erfolgen diese bei externen Ärzten wie z. B. in Praxen oder Krankenhäusern. Sollten die in Frage kommenden Personen dieser Duldungspflicht nicht nachkommen, so können nach dem IfSG Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden.
Abhängig von den evtl. vorgenannten Maßnahmen können Kontrollen bis zu einem Zeitrahmen von zwei Jahren erfolgen.
Das Ziel aller Maßnahmen zur Infektionsverhütung ist die Unterbrechung der Infekti-onskette. Wichtigste Voraussetzung ist dafür die frühzeitige Diagnose und eine konse-quente, kontinuierliche medikamentöse Behandlung.
Jeder Erkrankte oder Ansteckungsverdächtige erhält durch den Fachbereich Gesundheit eine eingehende Beratung.
4. Nachsorge
Ein TBC-Erkrankter kann nur nach ärztlichem Attest z. B. zum Schulbesuch, Arbeitsplatz oder zu einer Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden. Eine Kontaktperson wird in der Regel nicht vom Schulbesuch/Arbeitsplatz ausgeschlossen. Eine Kontaktperson ist verpflichtet, sich dem o. g. Ermittlungsgespräch und der daraus evtl. erforderlichen Untersuchung zu stellen.

Für Rücksprachen und Hilfestellungen stehen Ihnen natürlich die Mitarbeiter Ihres Fachbereichs Gesundheit jeder-zeit gern zur Verfügung.
Telefon: 02151/86-3573 (Herr Brand)
E-Mail: marius.brand@krefeld.de
Anschrift: Fachbereich Gesundheit,

 Elektronenmikroskopische Aufnahme von Mycobacterium tuberculosis.
Elektronenmikroskopische Aufnahme von Mycobacterium tuberculosis. Foto: Gudrun Holland 2013/RKI