1. Krefeld

Schutz vor Vogelgrippe (H5N8): Stallpflicht für Geflügel

Schutz vor Vogelgrippe (H5N8) : Stallpflicht für Geflügel

Als Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland gilt auch in Nordrhein-Westfalen von heute an in bestimmten Risikoregionen eine Stallpflicht, so zum Beispiel in Krefeld. Der Kreis Viersen ist noch nicht betroffen.

Diese Maßnahme kündigte NRW-Umweltminister Johannes Remmel bereits am vergangenen Sonntag an. Betroffen seien etwa Regionen, die auf den Flugrouten von Wildvögeln liegen, sagte ein Ministeriumssprecher. Bisher gebe es noch keinen Fall des hochansteckenden Erregers H5N8 in NRW.

Sowohl in der Region rund um den Bodensee herum, als auch an der deutschen Ostsee gab es zahlreiche Funde von Wildvögeln, die an der hochansteckenden Geflügelpest (HPAI- H5N8) verendet waren. In Schleswig-Holstein ist das Virus außerdem in einem ersten Fall in einen Nutzgeflügelbestand eingeschleppt worden. Seitdem tritt die Geflügelpest in immer mehr Bundesländern auf. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Geflügelhalter dürfen unter anderem die Ställe nur noch in Schutzkleidung betreten.

Der Kreis Viersen zählt vorerst noch nicht zu den ausgewiesenen Risikogebieten für die hochansteckende Geflügelpest. Deshalb ist der Kreis von der Aufstallpflicht für Geflügel im aktuellen Erlass der Landesregierung noch nicht betroffen.