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Vollzeit, Teilzeit und das neue Gesetzesvorhaben: Vorhaben in der Diskussion

Vollzeit, Teilzeit und das neue Gesetzesvorhaben : Vorhaben in der Diskussion

Grundsätzlich gibt es derzeit einen gesetzlich geregelten Anspruch für Vollzeitbeschäftigte in die Teilzeit zu wechseln, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wer jedoch dann nach gewisser Zeit zurück in die Vollzeitbeschäftigung möchte, muss auf die Zustimmung seines jeweiligen Arbeitgebers hoffen.

Gesetzlich gibt es in der Gegenwart keinen Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeit. Dies möchte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun ändern.

 .... Vorsitzende der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Rainer Bischoff vertreten unterschiedliche Ansichten zum geplanten Gesetzentwurf.
.... Vorsitzende der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Rainer Bischoff vertreten unterschiedliche Ansichten zum geplanten Gesetzentwurf. Foto: SPD

"Es freut mich sehr", so der Vorsitzende der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Rainer Bischoff, "dass die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun endlich einen Rechtsanspruch auf eine zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit für die ArbeitnehmerInnen plant. Dieser Schritt ist wichtig und richtig!"

Demgegenüber kommentiert der Hauptgeschäftsführer des hiesigen Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz: "Nicht alles, was sich gut anhört, ist auch gut. Viele Arbeitnehmer wollen aus guten Gründen Teilzeit arbeiten. Der befristete Teilzeitanspruch mit anschließender Vollzeit-Garantie würde Betriebe und andere Arbeitnehmer jedoch überfordern. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sei es jedoch schwierig, oft sogar unmöglich, für einen befristeten Zeitraum geeignetes Personal als Vertretung für die Teilzeitkraft zu finden. Die Arbeit müsse aber natürlich weiter erledigt werden. "Niemandem ist geholfen, wenn die Arbeit einfach auf die Kollegen verteilt wird", so Schmitz.

Rainer Bischoff verweist dagegen auch auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag: "Nun wird umgesetzt", was mal abgesprochen war, betont Rainer Bischoff weiter und fügt an: "Vor allem Frauen werden von diesem geplanten Rechtsanspruch profitieren, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass es meist Frauen sind, die von einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung gehen. Nun wird es ihnen erleichtert, bei Bedarf wieder in ihre Vollzeittätigkeit zurück zu kehren. Der Flexibilität im Arbeitsleben wird dadurch ebenfalls mehr Rechnung getragen. Dies ist ein guter und wichtiger Gestaltungspunkt für die Zukunft der Arbeit." Vor allem in Duisburg sei der Anteil der in Teilzeit beschäftigten Frauen hoch, die nun durch diesen Gesetzesentwurf profitieren würden.

Wolfgang Schmitz will jedoch weg von einer Gesetzesregelung, wenn er betont, dass es man einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Teilzeitbeschäftigten auf der einen und den Interessen der übrigen Beschäftigten auf der anderen Seite finden müsse: "So etwas löst man nicht durch Gesetze und Verbote, sondern durch Vereinbarungen auf Betriebsebene!"

(Niederrhein Verlag GmbH)