1. Moers Niederrhein

Für betroffene Bewohner der Wohnblocks, Husemannstraße 1 und 3, in Homberg: Anlaufstelle und Zugangsregelung

Für betroffene Bewohner der Wohnblocks, Husemannstraße 1 und 3, in Homberg : Anlaufstelle und Zugangsregelung

Zur Unterbringung in der Notunterkunft an der Memelstraße in Duisburg-Neudorf gibt es mittlerweile diverse Alternativen, für die zwangsgeräumten Mieter aus den Wohnblocks an der Husemannstraße 1 und 3. Auch der Zugang zur alten Wohnung ist geregelt.

So ist die Anlaufstelle für betroffene Bewohner der Husemannstraße 1 und 3 das im "Weißen Riesen", Ottostraße 54/56, eingerichtete Büro für Umzugsmanagement. Die Mitarbeiter sind dort noch bis zum 1. März, zwischen 8 Uhr und 12 Uhr zu erreichen und stehen als Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung. Fragen die vor Ort nicht geklärt werden können, werden in die Verwaltung vermittelt.

Nach wie vor haben die Mieter der Husemannstraße 1 und 3 die Möglichkeit zu ihren alten Wohnungen zu gelangen. Dies ist noch in folgenden Zeitfenstern möglich:

- Montag, 25.02.2019, in der Zeit von 16 Uhr bis 20 Uhr

- Dienstag, 26.02.2019, in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr

- Donnerstag, 07.03.2019, in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr

- Samstag, 09.03.2019, in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr

Nach dem 9. März können unter der Rufnummer 0203/283-8725 montags bis freitags, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, zukünftige Sammeltermine für den Zutritt zu ihren Wohnungen abgestimmt werden.