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Loveparade-Strafprozess: 29.000 Euro Saalmiete – pro Verhandlungstag

Loveparade-Strafprozess : 29.000 Euro Saalmiete – pro Verhandlungstag

Das Landgericht Duisburg hat Angaben zu den Kosten des Loveparade-Strafverfahrens gemacht. Beziffern lassen sich demnach die Kosten für Raummiete, Saaltechnik, Technik- und Sicherheitspersonal. Was aber Richter, Staatsanwälte und die 32 Rechtsanwälte sowie 35 Nebenklagevertreter kosten, lässt sich erst nach Abschluss des Verfahrens berechnen.

"Die hierfür zu zahlende Gesamtmiete einschließlich Nebenkosten beläuft sich auf rund 14.000 Euro pro Verhandlungstag", hieß es noch im Februar 2014, als die Verlegung des Loveparade-Strafverfahrens in das Düsseldorfer Kongresszentrum CCD Ost vereinbart worden war. Tatsächlich werden pro Verhandlungstag 29.000 Euro fällig. Darin enthalten sind neben der Bruttomiete für die Räumlichkeiten sämtliche Zusatzkosten, insbesondere Kosten für die gesamte Ausstattung, die jeweiligen Auf- und Abbaukosten, Technikpersonal, Brandschutz, ärztliche Notfallversorgung, Ordner auf dem Außengelände, Aufenthaltscontainer für das Justizpersonal, Aktencontainer usw.

Die Kostensteigerung erklärt das Landgericht vor allem mit gestiegenen Anforderungen an die Saaltechnik und ans Sicherheitspersonal.

Dazu kommen die Kosten fürs Justizpersonal: Richter, Staatsanwälte, rund 40 Justizwachtmeister und mehrere Protokollkräfte. Die stehen auf der Gehaltsliste des Landes, das auch die Mietkosten zahlt. "Auch bei einem Prozess hier bei uns im Landgericht stellen wir den Verfahrensbeteiligten ja keine Saalmiete oder Richtergehälter in Rechnung", erklärt Pressesprecher Matthias Breidenstein.

Kostentechnisch interessant wird's nach Abschluss des Strafprozesses: Dann wird im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren ermittelt, wie hoch die Sitzungsgelder, Reisekosten und Auslagen für 32 Verteidiger, rund 35 Nebenklagevertreter und Sachverständige sowie Kosten der Zeugen ausfallen. Gesetzt den Fall, dass niemand der Angeklagten verurteilt wird, muss das Land dann beispielsweise die Rechtsanwaltshonorare (im Rahmen der Gebührenordnung) bezahlen; die Nebenkläger würden auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, sofern sie nicht Prozesskostenhilfe beantragt haben (was die meisten aber wohl getan haben).

(Niederrhein Verlag GmbH)