1. Krefeld

Corona-Übersicht: Neue Regeln für Veranstaltungen, Diskos und Gastronomie

Corona-Übersicht : Neue Regeln für Veranstaltungen, Diskos und Gastronomie

Insgesamt 13.713 Personen haben sich bisher in Krefeld mit dem Coronavirus infiziert. Der städtische Fachbereich Gesundheit meldet am Freitag, 1. Oktober (Stand: 0 Uhr), 20 Neuinfektionen. Genesen sind inzwischen nach einer Corona-Infektion 13.371 Personen, neun neu seit dem Vortag.

Als aktuell infiziert gelten somit nun 158 Personen, am Vortag waren es 147 Personen. Die Gesamtzahl aller bisher im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Personen liegt bei 184. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, gibt das Robert-Koch-Institut mit 48,5 an. Für den Vortag liegt keine Angabe vor. Im Krankenhaus liegen aktuell sechs Personen aus Krefeld, von ihnen zwei auf der Intensivstation.

Aus Krefelder Schulen und Kindertagesstätten werden neue Infektionsfälle gemeldet. An der Kita Maxi Mumm ist ein COVID-19-Fall aufgetreten, ebenso an der Mosaikschule/Standort Felbelstraße und der Jahnschule. Für enge Kontaktpersonen wurde häusliche Quarantäne angeordnet.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Änderungen in der Corona-Schutzverordnung vorgenommen, die zum 1. Oktober Gültigkeit erlangt haben. Unter anderem fällt demnach die Maskenpflicht im Freien generell weg. Auch im Freien wird das Tragen einer Maske allerdings weiterhin empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Das kann insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Besuchern gelten. Bei Großveranstaltungen entfällt nun die absolute Zuschauer-Obergrenze von 25.000 vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird zudem die Obergrenze von 50 Prozent der Zuschauerkapazität gelockert. Hier können alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn außerhalb der Plätze Maske getragen wird. Ferner gelten Änderungen bei den Testungen. In Clubs, Diskotheken kann nun als Zugangsberechtigung anstelle eines PCR-Tests auch ein höchstens sechs Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Außerdem sind in der Innengastronomie keine besonderen Abstände oder Trennwände mehr erforderlich. Hinweise bietet das Land auf der Internetseite https://www.land.nrw/corona