1. Krefeld

Abstimmung in Krefeld ab 2. Februar möglich: Volksbegehren für Abitur nach 13 Jahren

Abstimmung in Krefeld ab 2. Februar möglich : Volksbegehren für Abitur nach 13 Jahren

Über die Auslegung der Eintragungslisten für das Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt" in der Stadt Krefeld informiert die Stadtverwaltung im Amtsblatt.

Auch in der Seidenstadt können sich die Bürger im Zeitraum vom 2. Februar bis 7. Juni an dem landesweiten Volksbegehren beteiligen.

Die Initiatoren wollen, dass an den Gymnasien das Abitur wieder in der Regel nach neun statt nach acht Jahren abgelegt wird. Um Erfolg zu haben, müssen sie zunächst innerhalb eines Jahres Unterschriften von knapp 1,1 Millionen wahlberechtigten Bürgern sammeln. Kommt bei dem Volksbegehren die nötige Zahl der Unterschriften zusammen, muss der Landtag erneut abstimmen.

Lehnt die Mehrheit der Abgeordneten das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. In diesem Fall können die Wähler das Gesetz selbst durch Abstimmung beschließen. Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, vorausgesetzt, dass diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der landesweit Stimmberechtigten beträgt.

Zur Teilnahme an dem Volksbegehren gibt es zwei Wege. Die Initiative "G9-jetzt" darf schon jetzt überall im Land, etwa an Infoständen und bei Veranstaltungen Unterschriften sammeln, insgesamt ein Jahr lang bis Anfang Januar 2018. Zudem muss jede Kommune die Eintragungslisten vom 2. Februar bis 7. Juni auslegen.

In Krefeld geschieht dies montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr, im Rathaus am Von-der-Leyen-Platz 1 in der Abteilung Statistik und Wahlen, Raum A 123 bis A 137, sowie im Bürgerservice im Rathaus Fischeln, Kölner Straße 517.

Die Eintragungsstellen öffnen dazu auch an folgenden vier Sonntagen jeweils von 9 bis 13 Uhr: 19. Februar, 26. März. 30. April und 28. Mai. Eintragungsberechtigte müssen ihren Ausweis vorlegen. Die Stadt Krefeld informiert ihre Bürger über Presseveröffentlichungen und im Amtsblatt. Eine individuelle Benachrichtigung der Eintragungsberechtigten über die Listenauslegung sowie die Eintragungsstellen erfolgt nicht.