1. Krefeld

Die Polizei rät dazu, bei Werbeveranstaltungen vorsichtig zu sein - oder gar nicht erst teilzunehmen: Kaffeefahrt statt „Gewinnübergabe“

Die Polizei rät dazu, bei Werbeveranstaltungen vorsichtig zu sein - oder gar nicht erst teilzunehmen : Kaffeefahrt statt „Gewinnübergabe“

Vermutlich haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesen Tagen „erfreuliche Post“ aus Vechta erhalten. In dem Schreiben wird den Adressaten eine Gewinnauszahlung von 800 Euro in Aussicht gestellt.

Kreis Viersen (red).

Dieses Geld, so die postalische Mitteilung, soll am 5. August persönlich übergeben werde

n. Die „glücklichen Gewinner“ sollten sich mittels Antwortkarte anmelden und eine Abfahrtstelle ankreuzen, an der sie abgeholt werden wollen. Die bislang bekannten Abfahrtsorte im Kreis liegen in Schwalmtal und Brüggen. Die Polizei im Kreis Viersen bezeichnet derartige Gewinnversprechen als „äußerst dubios“ und hält es für besonders verdächtig, dass die Anmeldung zu der Veranstaltung an eine Postfachadresse gesandt werden sollte, ohne dass die Veranstalter benannt wären.

Die Kreispolizeibehörde rät zur Vorsicht: „Nach kriminalistischer Erfahrung dienen derartige Gewinnbenachrichtigungen ausschließlich dem Zweck, Teilnehmer für sogenannte Kaffeefahrten zu gewinnen.

Eine Auszahlung angeblicher Geldgewinne erfolgt bei diesen Veranstaltungen nicht, denn bei Kaffeefahrten geht es nur ums Geschäft.“ Meist sollen Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze, Nährmittel, Trinkkuren und ähnliche Erzeugnisse verkauft werden.

Da auch Busse, Saal, Essen und Geschenke bezahlt werden müssten, seien die Waren bei derartigen Verkaufsveranstaltungen nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und regelmäßig deutlich teurer als im Fachhandel.

Eine strafbare Handlung sei bei diesen Gewinnversprechen und Einladungen zunächst nicht erkennbar.

Wer nicht an einer Werbeverkaufsveranstaltung teilnehmen möchte, dem rät die Kreispolizeibehörde, die Anschreiben zu vernichten und die Einladung nicht anzunehmen.

Den Menschen, die das Veranstaltungsangebot dennoch wahrnehmen wollen, rät die Polizei: „Lassen Sie sich auf Kaffeefahrten unterhalten, verzehren Sie die angebotenen Speisen und nehmen Sie die Geschenke mit. Fühlen Sie sich aber niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.“

Wenn es dann doch passiert ist, können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen wurden, binnen zwei Wochen widerrufen werden – am sichersten per Einschreiben mit Rückschein. Zur Fristwahrung kommt es nur auf das Absendedatum an.

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Nur unseriöse Vertreter versuchen nach Angaben der Polizei, diese Regelung zu unterlaufen, indem sie Bestellungen ohne Datum schreiben, sie zurückdatieren oder das Unternehmen unleserlich oder gar nicht angeben: „Wer auf Werbeveranstaltungen kauft, sollte wenigstens auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht achten. Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind und die das gültige Datum sowie eine Unterschrift und eine Belehrung über d

as Widerrufsrecht beinhaltet.“

Nummer sicher: Nichts unterschreiben, nichts kaufen

Noch sicherer sei es, auf einem „Ausflug mit Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung“ erst gar nichts zu unterschreiben oder zu kaufen.

Die Polizei weiter: „Wenn Sie bei solchen Veranstaltungen eingesperrt, genötigt oder bedroht werden, rufen Sie über 110 die örtliche Polizei zu Hilfe. Ratsam ist es, auf der Hinfahrt genau darauf zu achten, an welchem Ort man sich befindet.“

(City Anzeigenblatt Krefeld II)