1. Krefeld

Jugendschutz während der „tollen Tage“ beachten

Jugendschutz während der „tollen Tage“ beachten

Die Vorschriften zum Jugendschutz auch oder gerade im Karneval zu beachten, daran erinnert kurz vor den „tollen Tagen“ der städtische Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung alle Eltern, Veranstalter und Einzelhändler.

Damit Karneval auch für Kinder und Jugendliche zu einem Erlebnis wird, appelliert der städtische Kinder- und Jugendschutz, einige erzieherische und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Kindern und Jugendlichen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden. Eltern sollten sich informieren, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass Kinder auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen.

Auch die Veranstalter und Gewerbetreibenden werden nachdrücklich gebeten, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken. Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen sie nur in Begleitung einer „erziehungsbeauftragten“ Person besuchen. Diese muss von den Eltern ausdrücklich beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein. Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen geben die Fachkräfte für Jugendschutz Scarlett Kaulertz, Telefon 02151 863359, und Sabrina Buscher, Telefon 02151 863285.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)