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Wagenplatz erwartet Urteil

Wagenplatz erwartet Urteil

Am Montag sahen sich die Stadt Duisburg und der „Verein für Experimentelles Wohnen“, deren Mitglieder den Wagenplatz in Hochheide bewohnen, vor dem Amtsgericht in Ruhrort.

Das Kündigungsschreiben zur Aufhebung des Nutzungsrechts für den Duisburger Wagenplatz in Hochheide vom September 2014, mit der Auflage zur Räumung bis Ende 2014, wurde bislang von den Wagenplatzbewohner nicht anerkannt. Ebenso wenig, wie die damaligen Gründe, die angeführt wurden und die zum Teil auch revidiert werden mussten. Letztlich will die Stadt das Wagenplatzgelände an der Ehrenstraße zumindest zu einem großen Teil dem angrenzenden Abenteuerspielplatz „Tempoli“ zur Verfügung stellen.

Es folgten außergerichtliche Verhandlungen mit Fristverlängerung auf unterschiedlichen Ebenen. Bezirksvertretung, Immobilien Management Duisburg (IMD) und Stadtvertreter waren beteiligt. Zu einer Einigung, im Sinne der Wagenplatzbewohner für den Erhalt des Wagenplatzes oder eines adäquaten Ersatzgeländes, kam es jedoch nicht, so dass die Stadt schließlich im August 2015 Räumungsklage einreichte. Seit dem sind die Fronten verhärtet und lösungsorientierte Gespräche fanden nicht mehr statt.

Das Amtsgericht Ruhrort sollte nun darüber verhandeln, ob es zwischen den Parteien zu einer gütlichen Einigung komme oder entscheiden, ob die Kündigung und damit die Räumung zu einem bestimmten Termin rechtens ist. Während der Wagenplatz-Anwalt eine Entscheidung über Kündigung und Räumung im Zusammenhang mit Neuverhandlungen sehen möchte, geht es der Gegenpartei um eine klare Trennung dieser beiden Sachverhalte. Zunächst müsse die eine Frage gerichtlich geklärt werden, dann könne man sich über eine Bereitschaft für neue Verträge über ein verkleinertes Gelände oder ein Alternativgelände unterhalten.

Der aktenkundige Richter ließ nach Aussprache der Anwälte durchblicken, dass er dazu tendiere, die Wirksamkeit der Kündigung als solche anzuerkennen, ermahnte aber beide Parteien, sich in weitere Verhandlungen zu begeben. Eine Urteilsverkündung ist für den 22. Februar, 9 Uhr, im Amtsgericht Ruhrort, Saal 210, anberaumt.

Der Wagenplatz-Anwalt beantragte schließlich eine Räumungsfrist bis 31. Januar 2017 zu gewähren. Die anwaltschaftliche Vertretung der Stadt gab daraufhin zu Protokoll, dass dies mit Verweis auf die bereits verstrichene Zeit seit Kündigung, entschieden zu lang sei.

Es zeichnet sich ab, dass die Kündigung des Wagenplatzes wirksam ist und der Platz entweder geräumt oder eine reduziertere Nutzung neu verhandelt werden müsste. In welchem Zeitrahmen sich das bewegt, wird bei der abschließenden Verhandlung am 22. Februar verkündet. Beide Seiten haben zumindest den Eindruck erweckt, für weitere außergerichtliche Gespräche offen zu sein.

(Niederrhein Verlag GmbH)