1. Moers Niederrhein

Ab Samstag: Die Corona-Notbremse

Ab Samstag : Die Corona-Notbremse

In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen greift ab Samstag automatisch die Bundes-Notbremse. Duisburg lag am Freitag bei 233, der Kreis Wesel bei 162,2.

Ausgangsbeschränkung: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.

Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.

Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs: begrenzte Kundenanzahl je nach Größe, Maskenpflicht. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Übriger Einzelhandel: Bis zu einem Inzidenzwert bis 150 ist Terminshopping mit negativem Test und Maske erlaubt, ist die Inzidenz höher, muss geschlossen werden.

Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt ist erlaubt, ebenso kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre.

Kultur/Freizeit: ohne Präsenz / geschlossen.

Körpernahe Dienstleistungen: medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege sind mit FFP2-Maske erlaubt, für die beiden Letztgenannten ist zusätzlich ein negatives Testergebnis erforderlich.

Gastronomie: ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst bleiben möglich.

Schulen und Kitas: 2x pro Woche Testen bei Wechselunterricht. Bei einer Inzidenz über 165 ist der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

Homeoffice: Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

Die Notbremse soll so lange gelten, bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Alle Regelungen sind befristet bis maximal zum 30. Juni.