1. Krefeld

Auswirkungen der neuen Coronaschutzverordnung: SWK: 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen

Auswirkungen der neuen Coronaschutzverordnung : SWK: 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen

Die neuen Corona-Beschlüsse der Politik haben auch Auswirkungen auf die SWK. So gilt in den Bussen und Straßenbahnen ab Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW die 3G-Regelung. Fahrgäste müssen also entweder geimpft oder genesen sein oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können.

Die Fahrausweisprüfer der SWK werden in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Krefeld die Einhaltung der 3GRegelung stichprobenartig kontrollieren - ähnlich wie seinerzeit zur Einführung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Bei Verstoß gegen die 3G-Vorgabe drohen Bußgelder, die mit der neuen

Verordnung deutlich erhöht werden. Die Mitarbeitenden des kommunalen Ordnungsdienstes sind ermächtigt, diese zu erheben. Auch im SWK&GSAK ServiceCenter am Ostwall wird mit Inkrafttreten der neuen Verordnung neben der bereits bestehenden Maskenpflicht künftig die 3G-Regelung greifen. Das heißt, Zugang erhalten nur Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test. Der entsprechende Nachweis wird zusammen mit einem Ausweisdokument am Eingang kontrolliert.