1. Krefeld

Frei für öffentlichen Verkehr

Frei für öffentlichen Verkehr

In Hüls soll der Teilabschnitt der Leidener Straße zwischen Reepenweg und Kempener Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Einstufung erfolgt als Anliegerstraße und wird nun im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

Eine Karte mit der Darstellung des neu gewidmeten Straßenabschnittes kann beim Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, Zimmer 203, während der Dienststunden eingesehen werden. Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf erhoben werden.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)