1. Krefeld

Bettelverbot in Krefelds Innenstadt rechtswidrig

Debatte um Bettelverbot in Krefelds City : “Wir sind ein Stück weit Pioniere“

Das Bettelverbot für die Krefelder Innenstadt wurde vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf vorerst aufgehoben. Nun haben Oberbürgermeister Frank Meyer sowie CDU, SPD, FDP und Grüne zum Urteil Stellung bezogen.

„Wir sind ein Stück weit Pioniere“, erklärt Oberbürgermeister Frank Meyer bezüglich des Bettelverbotes in der Innenstadt. „Andere Städte, die auch diese Probleme haben, fragen bei uns nach.“

Die Probleme bestehen in einer ungezügelten Bettelei auf Krefelds Einkaufstraßen. Immer wieder werden Passanten und Kunden der Geschäfte angesprochen, dass sie einen Obolus herausrücken sollen. Wenn dies in aufdringlicher oder gar aggressiver Weise geschieht, greift das Bettelverbot innerhalb der vier Wälle, das der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters erlassen hatte.

Doch nun hat ein Bettler mit Unterstützung der Krefelder Partei Die Linke beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und in Eilentscheidung Recht bekommen. Das Gericht moniert, dass die Anordnung der Stadt zu unbestimmt sei, um Klarheit bei den Betroffenen und den Ordnungskräften sicher zu stellen. Außerdem besteht bereits ein allgemeines Bettelverbot für die ganze Stadt.

„Die schriftliche Begründung des Urteils liegt uns noch nicht vor“, möchte Oberbürgermeister Meyer keine vorschnelle Bewertung vornehmen. Sobald diese vorliege, werde er sie mit den Juristen der Stadt beraten. Dann werde er dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreiten, wie damit umzugehen ist.

Am Ziel aber, in der Innenstadt  Bettelei und Alkoholmissbrauch zurückzudrängen, hält Meyer fest. „Der jetzige Zustand ist bereits besser als vor dem Ratsbeschluss“, verweist der Verwaltungschef auf erste Erfolge. „Dahinter wollen wir nicht zurückfallen.“ 

Doch wie die Maßnahmen konkret anzusetzen sind, ist nach dem Düsseldorfer Gerichtsverfahren nicht einfacher geworden. „Wir müssen auch nachjustieren, um am Ende klare Regeln zu haben“, peilt Meyer an. Ob am Ende ein neuer Beschluss seitens des Stadtrates steht, kann Meyer noch nicht einschätzen. Das könne man erst am Ende des Meinungsbildungsprozesses, der jetzt erfolgt. Krefeld ist eben - nach den Worten des OB - beim Bettelverbot „ein Stück weit Pionier“.   

Grüne

Begrüßt wird das Urteil des Gerichtes hingegen von den Krefelder Grünen. Der von ihnen gestellte Bürgermeister Karsten Ludwig hatte selbst gegen das Bettelverbot geklagt. Ludwig: „Das Gericht bestätigt in weiten Teilen die Kritik, die die Grünen angebracht haben“.

CDU

Der ordnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Timo Kühn, erklärt:

  • Gemeinsam trugen die Sportlerinnen und Sportler
    Empfang im Rathaus : Fackel der Special Olympics durch die Stadt getragen
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  • 34-Jähriger in Gartenstadt überfallen : Raub: Opfer von Pkw mitgeschleift

„Ich habe den Eindruck, dass das deutliche Verbot des aggressiven Bettelns bei der Stadtgesellschaft gut angekommen ist. Dass Grüne und Linke nun triumphieren, während weite Teile der Bürgerinnen und Bürgern den Kopf schütteln, ist nicht nachvollziehbar. Wir sind weiter zuversichtlich, dass die Entscheidung des Gerichts im Interesse der Stadt am Ende anders ausfällt als die Eilentscheidung.“

FDP

Auch wenn die Begründung des Gerichtes noch nicht im Einzelnen bekannt sei und einer gründlichen Auswertung bedürfe, sieht die FDP-Fraktion Anlass, über die Sinnhaftigkeit der Allgemeinverfügung „nachzudenken“, vieles spräche dafür, dass das richtige Instrument die bereits seit längerem existierende Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) sei.

„Ein Entscheidender Hinweis des Gerichts ist, dass bereits ja eine OBV für das gesamte Stadtgebiet besteht, weshalb es nicht erforderlich sein könne, besondere Regelungen für die Innenstadt aufzustellen,“ so FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann.

Der „gravierende Unterschied“ zu der Allgemeinverfügung sei der, dass mit der OBV nicht abstrakt auf mögliche Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reagiert werde, sondern konkretes ordnungswidriges Verhalten geahndet würde.

SPD

Die ordnungspolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion, Maxi Leuchters, sagt:

„Im Sinne einer Verbesserung der Situation in der Innenstadt, ist das Vorgehen gegen aggressives, bandenmäßig organisiertes Betteln oder vom Grundsatz her nach wie vor richtig.

Dass die erlassene Regelung einer ersten rechtlichen Überprüfung vermutlich nicht Stand hält, ist bedauerlich.

Die durch das Stärkungspaket Innenstadt ergriffenen Maßnahmen zeigen aber insgesamt erste positive Auswirkungen und Ordnungsdezernent Cyprian muss nun sicherstellen, dass die vorhandenen und weiterhin nutzbaren Möglichkeiten konsequent angewendet werden. Zudem erwarten wir, eine Nachbesserung in den erlassenen Allgemeinverfügungen“.