1. Krefeld

Paukenschlag in Krefeld: Bettelverbot ungültig

Paukenschlag in Krefeld : Gericht hebt Bettelverbot auf

Paukenschlag im politischen Krefeld: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einer Klage der Krefelder Partei Die Linke stattgegeben und hebt das verhängte Bettelverbot in der Innenstadt auf.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das von der Stadt Krefeld ausgesprochene Verbot des aktiven Bettelns in der Innenstadt ausgesetzt.

Das Gericht urteilte in einem Eilverfahren, dass die von der Stadt Krefeld ausgesprochene Allgemeinverfügung für den Zeitraum vom 15. März bis 31. Dezember 2023 rechtswidrig ist.

Als erste politische Partei in Krefeld haben die Grünen, die ebenfalls gegen das Bettelverbot geklagt hatten, eine Einschätzung des Urteils gegeben. Sie lautet:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Krefeld begrüßt diese Entscheidung.

Karsten Ludwig, sozialpolitischer Sprecher der Grünen und Bürgermeister, betont: „Das Gericht bestätigt in weiten Teilen die Kritik, die die Grünen bereits in der Debatte im Vorfeld und im Rat angebracht haben. Die Allgemeinverfügung Bettelverbot ist handwerklich sehr schlecht gemacht und inhaltlich falsch. Zudem stellt das Gericht klar, dass eine gesteigerte Anzahl an Verstößen im Bereich der Innenstadt keine konkrete Gefahrenlage darstellt, die eine Allgemeinverfügung rechtfertigen würde."

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass die Allgemeinverfügung unbestimmt ist und weder vom Adressatenkreis befolgt noch von den die Einhaltung überwachenden Mitarbeitern des Ordnungsamtes überprüft und vollstreckt werden kann.

„Es ist besonders bemerkenswert, dass das Gericht festgestellt hat, dass die Allgemeinverfügung für die Betroffenen unklar ist", fügt Ludwig hinzu. „Wenn eine Anordnung an einen rechtlich unkundigen Personenkreis gerichtet ist, der zudem oft über keinen festen Wohnsitz verfügt, muss der Verbotsinhalt umso klarer direkt aus dem Verfügungstenor hervorgehen. Dies war hier nicht der Fall."