Stadt definiert „Fußgängerzonen“
: Hier gilt die Maskenpflicht
Krefeld Die Stadt Krefeld legte nun die Bereiche fest, die als „Fußgängerzonen“ gelten. In den gelb eingezeichneten Bereichen (Fußgängerzonen) gilt mit der Allgemeinverfügung vom Donnerstag, 15. Oktober, eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung.