1. Krefeld

Stadt definiert „Fußgängerzonen“: Hier gilt die Maskenpflicht

Stadt definiert „Fußgängerzonen“ : Hier gilt die Maskenpflicht

Die Stadt Krefeld legte nun die Bereiche fest, die als „Fußgängerzonen“ gelten. In den gelb eingezeichneten Bereichen (Fußgängerzonen) gilt mit der Allgemeinverfügung vom Donnerstag, 15. Oktober, eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung.

Eine ergänzende Hinweis-Plakatierung zur Maskenpflicht wird in den kommenden Tagen erfolgen. Sollte sich herausstellen, dass weitergehende Maßnahmen notwendig sind, werden diese spätestens mit Ablauf der Allgemeinverfügung berücksichtigt. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung den Krefelder Bürgern in Zeiten der Corona-Pandemie, auch in anderen Bereichen, wo mehrere Menschen auf engem Straßenraum aufeinandertreffen, vorsorglich eine Maske zu tragen