1. Krefeld

52-jähriger Tönisvorster handelte aus Langeweile: Urteil gegen "Maulwurf' rechtskräftig

52-jähriger Tönisvorster handelte aus Langeweile : Urteil gegen "Maulwurf' rechtskräftig

Das Düsseldorfer Landgericht hatte bereits vergangene Woche den ehemaligen Verfassungsschützer aus Tönisvorst zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der 52-Jährige hatte gestanden, geheime Informationen in einem Internet-Chat verraten zu haben.

Das Urteil wurde jetzt rechtskräftig.

Er habe sich aus Langeweile als Islamist ausgegeben, während er an den Wochenenden auf seinen schwerbehinderten Sohn habe aufpassen müssen.

Bei einem seiner Internetgespräche unter falschem Namen mit vermeintlichen Gesinnungsgenossen geriet er an einen anderen Verfassungsschützer, der ebenfalls unter einem Alias-Namen unterwegs war. Dem bot er für den Fall eines Anschlags auf die Zentrale des Bundesamts in Köln-Chorweiler an, dort "Gleichgesinnten Zugang ... für eine Gewalttat" zu ermöglichen.

Die Ermittler hatten zunächst angenommen, dass der Mann sich islamistisch radikalisiert hatte. Vor Gericht kam allerdings heraus, dass er sich aus Langeweile in Scheinwelten flüchtete. "Das Ganze hat sich bei mir zu Hause auf dem Sofa abgespielt, während ich auf meinen schwerbehinderten Sohn aufgepasst habe", gestand der vierfache Vater er im Prozess.

Deswegen entschied der Richter sich, nach acht Monaten Untersuchungshaft, für eine milde Strafe, die nun rechtskräftig ist.