1. Krefeld

Probezeit im Arbeitsverhältnis – wichtig für Unternehmen und Angestellte

Beruf und Karriere : Probezeit im Arbeitsverhältnis – wichtig für Unternehmen und Angestellte

Ob der Ausbildungsbeginn oder Einstieg in einen neuen Job bevorsteht, die meisten Menschen sind anfangs etwas nervös. Nicht immer ist ihnen von vornherein klar, ob sie sich für den richtigen Beruf oder Arbeitgeber entschieden haben. Auch seitens des einstellenden Unternehmens kann der Boss bzw. Personalleiter erst im Laufe der Zeit feststellen, ob ihre Auswahl richtig war. Deshalb starten die meisten Arbeitsverhältnisse mit einer Probezeit. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, ist deren Vereinbarung nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch die Regel. Eine Ausnahme stellen Berufsausbildungsverhältnisse dar.

Vorschriften über die Probezeit

In der Probezeit haben Chefs und Angestellte die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Grundsätzlich muss die Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das Fehlen dieser Abrede führt automatisch zu einem Arbeitsverhältnis ohne Probezeit. Eine entsprechende Vertragsklausel könnte wie folgt aussehen:

„Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden.“

In § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die maximale Probezeitdauer auf sechs Monate festgeschrieben. Dies gilt auch für einfach gelagerte Tätigkeiten, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 24.01.2008, Az. 6 AZR 519/07, entschied. Allerdings kann es durch Tarifverträge abweichende Regelungen für die Dauer der Probezeit geben. Zudem gilt für Arbeitsverträge: Gibt es eine Vereinbarung beider Parteien für eine längere Probezeit als vom Gesetz vorgesehen, ist diese wirksam. Jedoch gelten nach den überschrittenen sechs Monaten nicht mehr die verkürzten, sondern die in § 622 Abs. 1 BGB festgelegten Kündigungsfristen.

Unterschiedliche Regelungen für Auszubildende in der Probezeit

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste und dicht besiedelste Bundesland Deutschlands. Das bedeutet, es gibt eine hohe Anzahl an jungen Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Ihre Chancen sind mehr als gut, denn vor allem in den Städten wie Düsseldorf, Köln, Dortmund, Essen und Duisburg befinden sich zahlreiche Unternehmen aus Handel, Handwerk und Industrie.

Auch in mittelgroßen Städten gibt es eine gute Auswahl für Berufseinsteiger. So stehen beispielsweise in Krefeld 26 verschiedene Ausbildungsberufe zur Auswahl. Dazu gehören beispielsweise:

  • Forstwirt
  • Straßenwärter
  • Veranstaltungstechniker
  • Erzieher
  • Kinderpfleger
  • Vermessungstechniker
  • Fachangestellter für Medien und Informationsdienste
  • Gärtner
  • Fachinformatiker
  • Heilerziehungspfleger
  • Verwaltungswirt

Einen neuen Azubirekord verzeichnete die Stadtverwaltung in Krefeld mit 79 Nachwuchskräften im Jahr 2022. Gemäß § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist für Berufsausbildungsverhältnisse zwingend eine Probezeit vorgeschrieben. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

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Kreditaufnahme in der Probezeit

Ein Nachteil der Probezeit für Arbeitnehmer ist, dass eine Kreditaufnahme strengen Voraussetzungen unterliegt. Für Banken besteht ein hohes Ausfallrisiko, da Kreditnehmer jederzeit kurzfristig gekündigt werden können und somit das Einkommen nicht gesichert ist. Wird der Kreditantrag eines Kunden in der Probezeit bewilligt, muss dieser in jedem Fall mit verhältnismäßig hohen Zinskosten rechnen.

Keinesfalls sollte die Probezeit verschwiegen werden. Kommt es heraus, besteht das Risiko auf Kündigung des Kredits. Eine gute Chance haben potentielle Kreditnehmer, wenn sie eine zweite, kreditwürdige Person mit in den Vertrag aufnehmen. Dadurch erhöht sich die Sicherheit seitens des Geldinstituts und im gleichen Atemzug auch die Gewährung eines Kredits zu einem niedrigeren Zinssatz. Einige Banken lassen ausschließlich eine Kreditlaufzeit zu, die die Dauer der Probezeit nicht übersteigt.

Klarheit verschaffen

Die Probezeit ermöglicht Arbeitgebern, sich von den Fähigkeiten eines neuen Mitarbeiters zu überzeugen und gleichzeitig festzustellen, ob er in das bestehende Team hineinpasst. Auch Angestellte sollten den Zeitraum als eine Chance sehen – zum einen, um sich zu beweisen, zum anderen selbst zu erkennen, ob die Jobauswahl die richtige war. Rechtzeitig bevor die vereinbarte Probezeit abläuft, sollten sich Arbeitnehmer folgende Fragen beantworten:

Probezeit im Arbeitsverhältnis – wichtig für Unternehmen und Angestellte
Foto: Pixabay.com/geralt

  • Ist der Job wirklich so, wie ich ihn mir erträumt habe?
  • Verstehe ich mich gut mit meinen Kollegen und dem Boss?
  • Erhalte ich Wertschätzung in dem Unternehmen und wie fühle ich mich am Arbeitsplatz?
  • Sind der Job, die Arbeitsinhalte und Herausforderungen so, wie ich sie mir vorgestellt habe?
  • Beherrsche ich meine Tätigkeit oder kann ich sie bald erlernen?
  • Stehen mir Entwicklungschancen sowie langfristige Zukunftsperspektiven zur Verfügung?

Bestenfalls lassen sich alle vorstehenden Fragen mit ja beantworten. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich Gedanken machen, ob sich das eine oder andere noch ändern bzw. verbessern lassen kann. Ein Gespräch mit Kollegen oder dem Chef kann sinnvoll sein, bevor man bereits in der Probezeit aussteigt. Möglicherweise besteht die Chance, gemeinsam eine Lösung für etwaige Probleme zu finden.

Befristetes Probearbeitsverhältnis

Taucht diese Bezeichnung im Arbeitsvertrag auf, ist Vorsicht geboten. Hierbei handelt es nicht allein um die Vereinbarung einer Probezeit, sondern das Arbeitsverhältnis selbst ist befristet. Diese Variante ist rechtlich zulässig. D.h., nach Ablauf der vereinbarten Probezeit endet es automatisch. Entscheiden sich beide Seiten für eine weitere Zusammenarbeit, muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Eine gängige Formulierung für diesen Fall könnte beispielsweise sein:

„Das Arbeitsverhältnis ist zum Zwecke der Erprobung bis zum TT.MM.JJJJ befristet und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem Ablauf des TT.MM.JJJJ. Das Arbeitsverhältnis kann vor Ablauf dieser Frist von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden.“

Besteht die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung während der Probezeit?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer kann während der Probezeit fristlos kündigen. Wenn es Vorfälle gibt, die das Vertrauensverhältnis unrettbar ruinieren, ist die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar. Ein Mitarbeiter, der beispielsweise stiehlt oder beleidigende Äußerungen über den Chef oder Kollegen im Internet verbreitet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Diese sollte auch von Arbeitnehmern eingereicht werden, wenn sie Mobbing oder gar sexueller Belästigung ausgesetzt sind.

Kann man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit besitzen Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dies schließt jedoch nicht aus, bereits in der Probezeit Urlaub zu nehmen. Laut dem BurlG (Bundesurlaubsgesetz) steht ihnen ein anteiliger Urlaubsanspruch zu. Je Monat erwirbt man ein Zwölftel der vereinbarten Urlaubstage. Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

Wer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen hat, erwirbt alle vier Wochen einen Anspruch von 1,67 Tagen. Bei einem Zeitraum von drei Monaten kommen Arbeitnehmer somit auf fünf Urlaubstage.

In der Regel gewähren Bosse schon in der Probezeit mehr Urlaubstage. Wer sich gut mit seinem Chef versteht und er kulant ist, sollte sich nicht scheuen, danach zu fragen. Grundsätzlich muss dieser nicht jedem Urlaubsantrag zustimmen. Verweigerungsgründe für den ausgewählten Termin können zum Beispiel dringende betriebliche Erfordernisse oder Urlaubswünsche von Mitarbeitern sein.

Gehaltseinbußen bei Krankheit in der Probezeit

Krankmelden fällt vielen Arbeitnehmern in der Probezeit schwer. Und tatsächlich kommt es bei den meisten Chefs auch nicht gut an. Beide Seiten sollten jedoch bedenken, dass niemandem geholfen ist, wenn erkrankte Mitarbeiter am Arbeitsplatz erscheinen. Sie werden kaum mit Konzentration und Leistung überzeugen können, Fehler sind dadurch vorprogrammiert. Auch Firmenbosse haben nichts davon, wenn ihre Angestellten sich anstecken, schnell ist der ganze Betrieb lahmgelegt. Wichtig ist, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Teilweise wird sie bereits ab dem ersten verlangt, wozu Unternehmen auch berechtigt sind.

Finanziell sieht es für Arbeitnehmer in der Probezeit nicht rosig aus. Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben sie erst nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet, werden sie zuvor arbeitsunfähig krankgeschrieben, erhalten sie für den betreffenden Zeitraum kein Gehalt. Die Lohnfortzahlung setzt in der fünften Woche ein, wobei es keine Rolle spielt, ob die Erkrankung zuvor oder danach aufgetaucht ist. Selbst wenn Arbeitnehmer den Großteil ihrer Probezeit krank in den eigenen vier Wänden verbrachten, verlängert sich diese nicht. Der Chef hat allerdings trotz Krankschreibung die Möglichkeit, den zur Probe Angestellten mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Dürfen Mitarbeiterinnen bei Schwangerschaft in der Probezeit gekündigt werden?

Es ist gibt keine Verpflichtung, dem Betrieb die Schwangerschaft nach eigener Kenntnisnahme sofort mitzuteilen. Allerdings ist es empfehlenswert, denn nur so profitieren werdende Mütter von Anfang an von den ihnen zustehenden, besonderen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise der Ausschluss des Tragens schwerer Lasten, von Nachtarbeit und Überstunden.

Generell gilt für Frauen in der Schwangerschaft ein Sonderkündigungsrecht, das auch in der Probezeit greift. Während der Gravidität und bis zu vier Monate nach dem Geburtstermin sind sie unkündbar. Weiß der Chef noch nichts von der Schwangerschaft und beendet das Probearbeitsverhältnis, können ihn Betroffene innerhalb zwei Wochen nachträglich darüber informieren – damit wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam.

Tipps zum erfolgreichen Überstehen der Probezeit

Während der Probezeit stehen Arbeitnehmer unter einem gewissen Druck. Einerseits machen sie sich Gedanken, ob es die richtige Jobwahl war, andererseits, ob sie die Erwartungen ihrer Kollegen und ihres Chefs erfüllen. Es gibt einige Grundlagen, die beachtet werden sollten, damit das Arbeitsverhältnis auch nach der Probezeit bestehen bleibt.

Probezeit im Arbeitsverhältnis – wichtig für Unternehmen und Angestellte
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Pünktlichkeit

Auf sie wird in jedem Betrieb geachtet. Selbst wenn Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist, sollte man diese nicht sofort ausnutzen. Bestenfalls prüft man auch die benötigte Zeit für den Arbeitsweg sorgfältig, wobei auch außergewöhnliche Umstände wie die Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Staus eingeplant werden sollten. In der Regel nehmen Arbeitgeber derartige Gründe nur ungern als Entschuldigung an, vielmehr erwarten sie ein besseres Zeitmanagement seitens ihrer Mitarbeiter.

Freundlichkeit und Höflichkeit

Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen dauert es maximal sieben Sekunden, bis sich ein Mensch von seinem Gegenüber einen Eindruck gemacht hat. Dies ist eine sehr kurze Zeit und oftmals ist es schwierig, ihn im Nachhinein zu verbessern bzw. zu revidieren. Den größten Erfolg haben Einsteiger, die ihren neuen Kollegen mit Offenheit, Freundlichkeit und einem Lächeln begegnen. Sie stellen sich selbst mit Namen sowie Handschlag vor und grüßen aktiv – dabei eine humorvolle Seite zu zeigen, kommt gut an, ebenso wenn man sich möglichst schnell die Namen der Mitarbeiter merken kann.

Passende Kleidung

Damit man mit der eigenen Bekleidung nicht sofort ins Fettnäpfchen tritt, informiert man sich am besten in der Personalabteilung oder – wenn die Möglichkeit besteht – bei den zukünftigen Kollegen. Bevor man nicht weiß, welcher Stil im Unternehmen angesagt ist, empfehlen sich neutrale, eher gedeckte Farben. Grundsätzlich gilt für den Anfang: Besser over- als underdressed sein. Teilweise gibt es auch eine festgeschriebene Kleiderordnung, in der Regel werden neue Mitarbeiter jedoch darüber informiert.

Einstand geben

Den Einstand zu feiern, ist die perfekte Gelegenheit, um sich allen Kollegen auf einmal vorzustellen und sie kennenzulernen. Wichtig ist, dass sich Einsteiger zunächst über die Gepflogenheiten im Betrieb informieren. Teilweise steht regelmäßig ein gemeinsames Feierabendbier auf dem Programm, sodass man problemlos durch das Ausgeben einer Runde seinen Einstand geben kann. Auch ein spendiertes zweites Frühstück oder eine Kaffeepause können organisiert werden. Von Bedeutung ist, den Zeitpunkt während der Arbeit mit dem Boss abzustimmen.