1. Krefeld

Stadt legt Verbotszonen fest: Krefeld definiert „feuerwerkfreie Zonen“

Stadt legt Verbotszonen fest : Krefeld definiert „feuerwerkfreie Zonen“

Die Stadt Krefeld hat in enger Rücksprache mit der Polizei nun Bereiche definiert, in denen an Silvester ein Feuerwerks-Verbot gelten soll. Die Krefelder Polizei hat dafür ihre Einsatzstatistik ausgewertet.

Das Abschießen von Silvesterraketen ist nach Plänen der Verwaltung zum Jahreswechsel an folgenden Plätzen verboten: im Bereich südliche Innenstadt mit Ostwall, Südwall, Südstraße, Lewerentzstraße, Tannenstraße und Lindenstraße; im Bereich Schinkenplatz und Umgebung; im Bereich Seidenstraße, Schwertstraße, Dießemer Straße; im Bereich Hauptbahnhof inklusive südlicher Bereich; im Bereich Ostwall/Rheinstraße; amTheaterplatz/Friedrichsplatz und rund um das Bleichpfad-Hochhaus; im Bereich Stadtpark Fischeln rund um das Rathaus; im Bereich Werkstättenstraße und Hochfelder Straße; im Bereich Danziger Platz; im Bereich Dieselstraße und Bückerfeldstraße; auf dem Hülser Markt und auf dem Festplatz Traar. Ebenso beabsichtigt die Verwaltung, ein Feuerwerks-Verbot im Umkreis von 150 Metern um den Krefelder Zoo zu erlassen. Der Oberbürgermeister wies zudem auf das gesetzlich geregelte Feuerwerks-Verbot in der unmittelbaren Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie das Verbot des Startens von Himmelslaternen und ähnlichen Flugkörpern hin. Frank Meyer kündigte an, dass Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst an den genannten Stellen kontrollieren werden, ob die Coronaregeln eingehalten werden. Als „sehr gut, sehr eng, sehr vertraulich“ bezeichnete er die Zusammenarbeit mit der Polizei auch in Zeiten der Corona-Pandemie.