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Abwassergebühr: "Durch Nichtstun steht sich keiner schlechter"

Abwassergebühren in Krefeld unklar : “Durch Nichtstun steht sich keiner schlechter“

Die Abwassergebühr steht auf dem Prüfstand. Viele Bürger hoffen auf Senkungen, vielleicht sogar Rückzahlungen. Doch noch ist die Lage für Krefeld unklar. Der Kommunalbetrieb Krefeld nimmt Stellung.

„Durch Nichtstun steht sich keiner schlechter“, beugt Helmut Döpcke schon mal allen Protestversuchen vor. Der Vorstand des Kommunalbetriebes Krefeld KBK hat bereits einige Eingaben von Bürgern erhalten, die ihre Abwassergebühren gesenkt sehen wollen.

Ursache ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes OVG Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte aufgrund der Klage eines Bürgers der westfälischen Stadt Oer-Erkenschwick seine eigene Gesetzesvorschrift zur Berechnung der Abwassergebühren aus dem Jahre 2005 revidiert. Dabei geht es um Abschreibungen, Kapitalverzinsungen und Inflationsausgleich beim Kanalbau; alles, was in die Berechnung der Abwassergebühren einfließt.

Im Ergebnis konnte der Kläger seine Abwassergebühr erheblich senken. „Uns erreichen nun auch viele Anfragen“, vermerkt Helmut Döpcke für Krefeld. Denn wahrscheinlich dürfte die Umsetzung der neuen Rechtsvorlage auch anderorts dazu führen, dass die Gebühren sinken.

Doch dazu können Döpcke und sein Vorstandskollege Andreas Horster noch keine Aussage treffen. Denn das Urteil liegt in schriftlicher Form noch gar nicht vor. Das dürfte noch vier Wochen dauern. „Wir wissen noch gar nicht, was im Detail zu tun ist“, bedauert Döpcke den Schwebezustand.

So ist beispielsweise noch unklar, ob der Kommunalbetrieb die realen Zinsen seiner Investitionskredite, die er tatsächlich zahlen muss, in die Gebühr einfließen lassen darf, oder nur den sogenannten Nominalzins, der erheblich niedriger liegt. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Gebühren.

Klar ist derzeit nur: „Für das Jahr 2023 setzen wir das Urteil des OVG um“, bestätigt Döpcke. Auch für das laufende Jahr 2022 werden die Abwassergebühren nach den Maßgaben des neuen Urteils berechnet. Allerdings kommen die Festsetzungsbescheide für 2022 wie üblich erst zu Beginn des kommenden Jahres. Dann könnte es, je nachdem wie die Berechnung überarbeitet werden muss, Geld zurück geben. „Vermutlich werden sich die Abwassergebühren nicht erhöhen“, drückt sich Döpcke aber betont vorsichtig aus.

Auf jeden Fall bräuchten die Bürger nicht selbst aktiv zu werden. „Kein Bürger muss jetzt Widerspruch einlegen“, beruhigt Döpcke, der eine Antragsflut vermeiden will. Auch an der bislang berechneten Abschlagszahlung ändere sich vorerst nichts. „Erst nach den Sommerferien werden wir belastbare Aussagen treffen können“, ergänzt Andreas Horster. Dann werden die Gebühren 2022 nach den neuen Richtlinien bearbeitet und im Bescheid Anfang 2023 eingerechnet.