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270.000 Opfer und 66 Millionen Euro Schaden: Prozess um gigantischen Gewinnspielbetrug startet in Krefeld

270.000 Opfer und 66 Millionen Euro Schaden : Prozess um gigantischen Gewinnspielbetrug startet in Krefeld

Es geht um die größte Schadenssumme und die höchste Zahl an Opfern, über die jemals in Krefeld in einem einzigen Prozess verhandelt wurde: Georgios B. und seine Komplizen sollen 270.000 Menschen um 66 Millionen Euro betrogen haben.

Gegen den 37 Jahre alten griechischen Staatsangehörigen wird morgen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Krefeld die Hauptverhandlung beginnen.

Dem Angeklagten, der sich seit März 2014 in U-Haft befindet, wird von der Staatsanwaltschaft Krefeld zur Last gelegt, im Zusammenwirken mit weiteren Beschuldigten als Initiator und Kopf einer Gewinnspielbetrügerbande etwa 270.000 Opfer um einen Gesamtbetrag in Höhe von rund 66 Millionen Euro geschädigt zu haben.

Der Angeklagte und zwei weitere Hauptbeschuldigte, nach denen derzeit gefahndet wird, organisierten von Januar 2008 bis in das Jahr 2012 unter Beteiligung von 45 gesondert verfolgten weiteren Personen ein komplexes Geflecht von Unternehmen im In- und Ausland.

Dieses diente allein dem Zweck, im Wege des telefonischen Verkaufs die Opfer zur kostenpflichtigen Nutzung von Gewinneintragungsdiensten oder Lottotippgemeinschaften zu veranlassen.

Den Opfern wurde dabei der Wahrheit zuwider vorgespiegelt, sie würden im Falle einer Teilnahme monatlich bei mindestens 200 Gewinnspielen mit besonders lukrativen Gewinnmöglichkeiten eingetragen werden und dadurch die Aussicht auf äußerst lukrative Gewinne in Gestalt von traumhaften Reisen, hochwertigen Häusern und Fahrzeugen sowie hohen Geldbeträgen erhalten.

Darüber hinaus wurde den Opfern in einigen Fällen durch die im Auftrag des Angeklagten und seiner Mittäter handelnden Callcentermitarbeiter bei ihren Anrufen weitergehend vorgespiegelt, bereits an Gewinneintragungsdiensten oder Lottotippgemeinschaften teilzunehmen und ihre Mitgliedschaft nur dann kündigen zu können, wenn sie diese noch drei weitere Monate kostenpflichtig aufrecht erhielten.

In der Folge wurden tatsächlich weder die versprochenen werthaltigen Dienstleistungen erbracht, noch lukrative Gewinne an die Opfer ausgekehrt.

Die Ermittlungen gegen den Angeklagten und die weiteren Tatbeteiligten gestalteten sich aufgrund des Umfangs von Beginn an äußerst aufwendig.

Da sich die Bande, nicht zuletzt um die tatsächlichen Verantwortlichkeiten und die Zahlungsflüsse der durch die Taten erlangten Gelder zu verschleiern, eines komplexen, international verschachtelten Unternehmenskonstrukts bediente waren auch Ermittlungen in mehreren ausländischen Staaten erforderlich.

Trotz dieser Schwierigkeiten gelang es durch die engagierte Tätigkeit der Krefelder Strafverfolgungsbehörden genügend Beweise zu ermitteln, um gegen den Angeklagten Anklage zu erheben. Der von der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen den Angeklagten erhobene Verdacht ist auch schon zwei Mal bei der Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen der Kontrolle der Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren bestätigt worden,