1. Krefeld

OB-Wahl: Sechs Kandidaten zugelassen

OB-Wahl: Sechs Kandidaten zugelassen

Wer wird neuer Oberbürgermeister: Fünf Männer und eine Frau stehen am 13. September auf dem Wahlzettel.

Im Kampf ums OB-Amt treten an: Frank Meyer (SPD), Peter Vermeulen (CDU), Thorsten Hansen (Grüne), Sandra Leurs (Piraten), Michael Remy Heepen (Die Partei) und Sven Fucker (Tierschutzpartei). Drei Bewerber wurden nicht zugelassen worden, weil ihnen die nötige Zahl an Unterstützungsunterschriften fehlte.

Erstmalig findet in Krefeld eine separate Oberbürgermeisterwahl statt. Bisher fanden die Oberbürgermeisterwahlen zusammen mit der Rats- und Bezirksvertretungswahl statt. Dies wird auch zukünftig (ab 2020) wieder so sein. Bei den bisherigen drei Oberbürgermeisterwahlen ist die Entscheidung nur 2004 in einer Stichwahl gefallen. Zur Wahl 2009 war die Stichwahl abgeschafft worden.

Ergebnisse der bisherigen direkten Oberbürgermeisterwahlen:

1999: Dieter Pützhofen (CDU), 55 229 Stimmen = 62,9 Prozent, Wahlbeteiligung 49,8 Prozent;

2004: Gregor Kathstede (CDU), Stichwahl 34 489 Stimmen = 51,2 Prozent; Wahlbeteiligung 37,9 Prozent; Hauptwahl 37 925 Stimmen = 44,4 Prozent, Wahlbeteiligung 48,4 Prozent;

2009: Gregor Kathstede (CDU), 34.438 Stimmen = 39,6 Prozent, Wahlbeteiligung 48,7 Prozent. Bei der Oberbürgermeisterwahl am 13. September ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet am 27. September (zwei Wochen später) eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 13. September die höchsten Stimmenanteile erhalten haben.

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Krefeld seine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Krefeld hat.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl werden in der Zeit vom 10. bis 23. August allen Wahlberechtigten zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung ist sowohl für die Hauptwahl am 13. September als auch für eine eventuell notwendige Stichwahl am 27. September gültig. Deshalb wird die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl am 13. September in den Wahllokalen nicht einbehalten, sondern den Wählern wieder ausgehändigt. Eine gesonderte Wahlbenachrichtigung für eine (eventuelle) Stichwahl erfolgt nicht. Auch wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen, verloren etc. hat, kann wählen. In diesem Fall sollte sich der Wähler in geeigneter Weise ausweisen (Personalausweis, Pass). Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

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Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann einen Briefwahlantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) stellen. Der Antragsteller hat dabei die Möglichkeit, den Briefwahlantrag unmittelbar für die Hauptwahl am 13. September und gleichzeitig für eine eventuelle Stichwahl am 27. September zu stellen oder nur für die Hauptwahl beziehungsweise eine eventuelle Stichwahl. Entsprechende Anträge können bis 11. September um 18 Uhr beim Wahlamt/Briefwahlbüro gestellt werden. Ein Briefwahlantrag für eine eventuell stattfindende Stichwahl kann auch noch nach dem 13. September 2015 gestellt werden. In diesem Fall können entsprechende Anträge bis zum 25. September, 18 Uhr gestellt werden.

Der Briefwahlantrag kann auch online gestellt werden (www.krefeld.de). Das Online-Antragsverfahren steht voraussichtlich ab 15. August zur Verfügung.

Briefwahlanträge können ab 17. August auch unmittelbar im Briefwahlbüro im Rathaus gestellt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen unmittelbar auszufüllen und direkt zu wählen. Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 17 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr (am 11. September sowie gegebenenfalls am 25. September von 9 bis 18 Uhr).

Bei Fragen zur Oberbürgermeisterwahl steht die Wahlzentrale beziehungsweise das Briefwahlbüro telefonisch über die Rufnummern 86 13 67 oder 86 13 68 zur Verfügung.

(StadtSpiegel)