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2017: Was sich für Verbraucher ändert

2017: Was sich für Verbraucher ändert

Neues Jahr - neue Verordungen und Gesetze: Wir haben einige wichtige Veränderungen für Verbraucher zusammengestellt.

Änderungen für Autofahrer:
Änderungen für Autofahrer:Auf Autobahnen gilt schon seit langem, dass man bei Stau eine Rettungsgasse bilden muss. Ab 2017 gibt es dafür neue Vorschriften: Bei mehr als zweispurige Autobahnen gilt, dass die Rettungsgasse immer zwischen der äußersten linken und der danebenliegenden Spur zu bilden ist. Bisher wurde die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren in der Mitte gebildet.
Die Städte und Gemeinden dürfen mehr 30-er Zonen einrichten, auch auf Hauptverkehrsstraßen.
Die Kosten für eine Führerscheinprüfung steigen: für die theoretische Prüfung auf 11,90 Euro, für die praktische auf 91,50 Euro, Motorradfahrer zahlen sogar 121,38 Euro.
Teurer werden soll auch die Hauptuntersuchung für das Auto, die Kosten dafür steigen auf bis zu 56,71 Euro (bisher bis zu 53,50 Euro).
Punkte in Flensburg können schon seit Dezember 2016 eingesehen werden. Das kostet nichts und ist online möglich. Allerdings muss die Onlinefunktion beim Personalausweis aktiviert sein, und man muss ein entsprechendes Kartenlesegerät zu Hause haben. Dann kann der Punktestand unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_TB_fuerBuehne.html
Die Nutzung von Tablets und E-Books durch Autofahrer soll noch im Jahr 2017 verboten werden. Bisher gilt das Verbot nur für Handys. Eine Geldbuße soll künftig auch zahlen, wer bei laufendem Motor mit einem Tablet hantiert.

Änderungen für Radfahrer:
Mit E-Bikes, die bis zu 25 km/h elektrisch fahren, darf man zukünftig auch auf Radwegen fahren. Schnellere E-Bikes müssen weiterhin auf der Fahrbahn fahren.
Neue Ampel-Regelung: Bisher galt, dass sich Radfahrer generell an Fußgängerampeln zu orientieren haben, wenn es keine eigene Radfahrer-Ampel gibt. Ab sofort haben sie in dem Fall auf die "großen" Kreuzungsampeln zu achten und dürfen erst dann fahren, wenn diese auf "Grün" springt.

Änderungen in der Pflege:
Für Pflegebedürftige ändert sich einiges im Jahr 2017. So gibt es seit dem 1. Januar 2017 neue "Pflegegrade", die die bisherigen "Pflegestufen" ablösen. Geistige und seelische Einschränkungen werden ab sofort in gleicher Weise bei der Einstufung berücksichtigt wie körperliche Behinderungen. Viele Menschen erhalten mit dem neuen Pflegegrad 1 zum ersten Mal Geld aus der Pflegeversicherung. Andere, die bereits eingestuft waren, bekommen zum Teil höhere Leistungen. Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums automatisch in einen Pflegegrad eingestuft und müssen dafür keinen Antrag ausfüllen.

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Änderungen für Hauseigentümer und Mieter
In jedem Haus und jeder Wohnung müssen Rauchmelder installiert werden. Vorgeschrieben sind sie in den Schlafräumen und Rettungswegen (Fluren). Für die Installation sind die Hauseigentümer zuständig, für das Auswechseln der Batterien die Mieter.
Der Strompreis wird 2017 voraussichtlich steigen. Ein Grund ist der verzögerte Ausbau der Stromnetze: die Netzbetreiber leiten die Kosten an die Verbraucher weiter, weil sie nach eigenen Angaben in den alten Netzen, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen, "stabilisierende Maßnahmen" durchführen müssen. Ein Drittel aller Stromversorger hat für Januar und Februar 2017 Preiserhöhungen angekündigt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbraucher bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben.

Zusätzlicher Feiertag
Erstmals - und einmalig - ist der Reformationstag, 31. Oktober 2017 bundesweit schul- und arbeitsfrei. An diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen zum fünfhundertsten Mal.

Geld und Steuern
Der Grundfreibetrag steigt nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW für alle Steuerzahler um 168 Euro auf 8820 Euro, für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner auf 17.640 Euro. Steuern müssen nur für den Betrag gezahlt werden, den man über den Grundfreibetrag hinaus verdient.
Der Mindestlohn steigt um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde.
Wer Unterhalt zahlt, kann ab diesem Jahr einen höheren Betrag steuerlich absetzen: Maximal 8820 Euro, das sind 168 Euro mehr als zuvor.

Änderungen für Rentner
Eine Rentenerhöhung steht an: Für Mitte 2017 wird mit einem Plus von bis zu 2 Prozent gerechnet. Die genaue Höhe wird aber erst im Frühjahr bekanntgegeben.
Die neue "Flexirente" soll einen flexiblen Ausstieg aus dem Berufsleben ermöglichen. Dabei kann eine Teilrente mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Wer mit 63 Jahren in Teilrente geht, darf dann außerdem deutlich mehr hinzuverdienen.