1. Moers Niederrhein

Stadt Duisburg kontrolliert Deklaration von Hühnereiern im Handel

Schwerpunktkontrollen der Lebensmittelüberwachung in Duisburg : Rund ums Ei

Ostern ohne Ostereier ist undenkbar. Pünktlich zum Fest haben die Lebensmittel­kontrolleure der Stadt Duisburg eine Schwerpunktkontrolle zur Eier-Kennzeichnung durchgeführt und insgesamt 36 Betriebe (18 Lebensmittel­einzel­händler, 14 mobile Verkaufsstände auf Wochenmärkten und 4 Hofläden) daraufhin überprüft, ob der Verbraucher über das Mindesthaltbarkeits­datum, den Erzeugercode sowie die Haltungsart informiert wird.

Das Ergebnis ist durchwachsen. Erfreulicherweise enthielten alle Eier den geforderten Erzeugercode, aber die hierzu erforderlichen Erläuterungen fehlten bei zwölf Betrieben. In diesen Betrieben wurden alle „Inverkehrbringer“ verwarnt und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hingewiesen.

Gegen einen Lebensmitteleinzelhändler musste ein Strafverfahren eingeleitet werden, da er Eier aus Kleinkäfighaltung als Eier aus Bodenhaltung ausgewiesen hat. Zudem hätte er die Eier auch nicht mehr verkaufen dürfen, da frische Eier nur bis zum 21. Tag nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden dürfen. Die noch vorhandene „alte“ Ware wurde umgehend aus dem Verkehr gezogen.

Grundsätzlich dürfen nur Eier der Güteklasse A an den Endverbraucher abgegeben werden. Mit Ausnahme der Hofabgabe, also direkt beim Erzeuger gekaufte Eier, müssen die Eier einen Stempelaufdruck tragen, der Aussagen über Haltungsform, Erzeugerland und Betrieb in codierter Form enthält.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum beträgt höchstens 28 Tage nach dem Legen. Darüber hinaus ist der Hinweis „Nach dem Kauf bei Kühlschranktemperaturen aufbewahren“ bzw. „Spätestens kühlen ab 22. Tag nach dem Legen“ erforderlich. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Eier, die bereits in Kühlung waren, auch weiterhin gekühlt gelagert werden.