1. Moers Niederrhein

Kindeswohl ist oberstes Ziel

Kindeswohl ist oberstes Ziel

„Blaue Flecken am Bauch, Striemen auf dem Rücken - das passte nicht zu dem Fahrradunfall.“ Immer wieder sind Kinderärzte mit Verletzungen von Kindern konfrontiert, die zu dem angegeben Unfall nicht passen wollen.

Doch was tun, denn die ärztliche Schweigepflicht verbietet etwaige Meldungen bei der Polizei oder dem Jugendamt.

Ausgenommen davon sind Fälle, bei denen schwere Misshandlungen, deutliche Unterernährung oder sexueller Missbrauch eindeutig sind. Dann können und müssen umgehend Jugendamt und/oder Polizei benachrichtigt werden. Deutlich schwieriger wird es aber bei solchen Fällen, die nicht eindeutig eingeschätzt werden können, wo aber die Gesamtsituation eine weiteres Augenmerk erfordert. Dies besonders dann, wenn im Buch zur Vorsorgeuntersuchung nicht ein, sondern viele Kinderärzte aufgesucht worden sind. „Doctor-Hopping“ nennt sich dies bei den Ärzten. Eltern wollen so vermeiden, dass der jeweilige Kinderarzt vielleicht genauer nachfragt, wie es denn zu solchen ungewöhnlichen Verletzungen kommen konnte. Dabei sind die Eltern sogar häufig dankbar, dass sich jemand kümmert, wenn sie mit den Erziehungsaufgaben bei ihrem Kind Hilfe bekommen, weiß der Chefarzt der Kinder- und Jugendklinik am Helios Klinikum Duisburg, Dr. Peter Seiffert, und fügt an: „Wir sind keine Strafverfolger. Uns geht es rein um das Kindeswohl!“

Und das ist durchaus gefährdet, wenn Familien mit ihrer Situation allein gelassen werden, wie zum Beispiel Fälle in den vergangenen Wochen zeigen, wo Kinder von den Eltern misshandelt oder sogar tot aufgefunden wurden. Solche Fälle führten im Jahr 2005 dazu, dass Duisburger Kinder- und Jugendärzte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, der Rechtsmedizin und der Kriminalpolizei zusammen nach Lösungen suchten, um solchen Fällen vorzubeugen. Daraus entstand das RISikoKinderInformationsSystem Duisburg, später dann Deutschland – RISKID.

Dies ist ein System, in dem derzeit 185 Ärzte und Kliniken eintragen, wenn Verdachtsmomente bei einem Kind bestehen. So kann auch ein weiterer behandelnder Arzt nachvollziehen, dass dieses Kind schon mal mit ungewöhnlichen Verletzungen bei einem anderen Arzt untersucht worden ist. Bedingung ist, dass dieser Arzt auch Mitglied von RISKID ist, denn die Schweigepflicht verbietet Ärzten die einfache Weitergabe von Mitteilungen über Patienten. So darf ein Kind auch nur dann in die Datenbank von RISKID, wenn die Erziehungsberechtigten sich damit einverstanden erklären. „Ein absurde Rechtssituation, denn der Kindeswohlgefährder muss mit der Meldung einverstanden sein“, betont der Kinder- und Jugendarzt Dr. Ralf Kownatzki und der ehemalige Erste Kriminalhauptkommissar Heinz Sprenger, die fordern: „Hier muss rechtlich entsprechend gehandelt, damit jeder Kinderarzt in Zukunft seine Meldung, ohne berufsrechtliche Gefährdungen tätigen kann.“ Dies war denn auch ein Thema des 2. Fachtages „Kinderschutz Duisburg“ am vergangenen Mittwoch im Hamborner Abteizentrum.

(Niederrhein Verlag GmbH)