1. Krefeld

Verdacht auf Unfallflucht: Kempen: Rollerfahrer landet auf Motorhaube, Polizei sucht den Autofahrer

Verdacht auf Unfallflucht : Kempen: Rollerfahrer landet auf Motorhaube, Polizei sucht den Autofahrer

Erst am Mittwoch, 26. August, zeigte der Vater eines 16-jährigen Mofafahrers einen Verkehrsunfall an, der bereits am Montag, 24. August, gegen 7:45 Uhr auf der Otto-Schott-Straße in Kempen passiert war.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand der Polizei befuhr der 16-jährige Kerkener mit seinem Roller den linksseitig gelegenen Geh-/Radweg der Kerkener Straße stadteinwärts. An der Kreuzung näherte sich von links auf der Otto-Schott-Straße ein Pkw. Der Fahrer übersah den 16-jährigen Mopedfahrer offenbar und es kam zum Zusammenstoß. Der Rollerfahrer wurde nach eigenen Angaben durch die Kollision auf die Motorhaube des Autos geladen. Der Autofahrer hielt an und erkundigte sich nach dem Mopedfahrer. Der 16-jährige gab an, unverletzt zu sein.

Erst später stellten sich Kopfschmerzen ein. Zudem wurde auch erst im Nachhinein ein Schaden an dem benutzten Kleinkraftrad festgestellt. An dem Pkw soll ebenfalls ein leichter Sachschaden entstanden sein.

Rollerfahrer und Autofahrer einigten sich vor Ort und tauschten keine Personalien aus. Auch eine Meldung bei der Polizei erfolgte nicht. Bei dem Autofahrer soll es sich um einen Mann gehandelt haben, der mit einem hellblauen Pkw Renault Laguna unterwegs war.

Aufgrund der nunmehr erfolgten Meldung des Vaters ermittelt die Polizei nunmehr wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und Verkehrsunfallflucht gegen den Autofahrer. Es wird zu prüfen sein, ob die Aussage des 16-jährigen vor Ort, auf die Personalien und die Hinzuziehung der Polizei zu verzichten, tatsächlich dazu führt, die weitere Verfolgung wegen Verdachts der Verkehrsunfallflucht einzustellen. Der Anfangsverdacht indes ergibt sich, so dass die Ermittler den Fahrer des Fahrzeugs suchen. Ebenso werden Zeugen gebeten, sich beim Verkehrskommissariat unter der Rufnummer 02162/377-0 zu melden.

"Auch dieser Fall zeigt, dass es in den Fällen, wo es zu Unfällen kommt, die entweder die Gefahr einer später gemeldeten Verletzung wahrscheinlich machen oder wo Kinder und Jugendliche beteiligt sind, immer ratsam ist, das Geschehen bei der Polizei zu melden", teilt die Polizei mit. "Im Zweifel sollten sich erwachsene immer die Personalien des unfallbeteiligten Minderjährigen geben lassen und den Unfall sowohl den Erziehungsberechtigten als auch der Polizei melden."

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Sehr häufig stellten die Beteiligten vor Ort aufgrund des Schrecks nicht sofort fest, dass sie verletzt wurden oder ihr benutztes Fahrzeug beschädigt ist: "Wenn eine spätere Meldung bei der Polizei erfolgt, besteht immer die Gefahr für den zweiten unbekannten Unfallbeteiligten, dass er sich dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht stellen muss."