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Die elektronische Steuererklärung mit Elster - alle Infos

Die elektronische Steuererklärung mit Elster

Mit dem Elsterformular zur unkomplizierten Steuererklärung? Nicht ganz — auch der (fast) papierlose Kontakt mit dem Finanzamt will gelernt sein.

Für viele Steuerzahler ist sie ein jährlich wiederkehrender Albtraum: die Steuererklärung. Einsame Abende über Behördenformularen, Bergen von Belegen und die scheinbar unvermeidbare Erkenntnis, am Ende doch an irgendeiner Stelle irgendetwas falsch gemacht zu haben — die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt bringt wenig Verlockendes mit sich.

Seit 2014 verspricht das Internet-Portal Elster in Form einer vorausgefüllten Steuererklärung Erleichterung. Doch gerade Erstnutzer stoßen auch bei dieser papierärmeren Variante der Steuererklärung auf die ein oder andere Schwierigkeit. Was ist beim Ausfüllen des Elsterformulars zu beachten? Und welche möglichen Vor- und Nachteile bringt die elektronische Steuerklärung mit sich?

Wie so oft im World Wide Web steht auch beim Portal von Elsteronline am Anfang die Registrierung. Erstnutzer müssen dann einmalig Daten wie Personalien, Steuernummer, Identifikationsnummer und das zuständige Finanzamt angeben. Wer noch ohne Steuernummer ist, kann seine Erklärung auch ohne eine solche einreichen. Die Identifikationsnummer, die zukünftig die Steuernummer ablösen soll, kann beim Bundeszentralamt für Steuern erfragt werden.

Nur wer registriert ist, kommt in den Genuss des offensichtlichsten Vorteils der elektronischen Steuererklärung: die vorausgefüllten Formulare, mit allen bereits bekannten Informationen über den Steuererklärenden. Das betrifft Angaben wie Adresse, Religion oder Kontoverbindung, aber auch gemeldete Lohnsteuerdaten oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer schon einmal eine Steuererklärung eingereicht hat, muss diese Daten nicht mehr selbst zusammentragen und erfährt obendrein, was die Finanzverwaltung überhaupt alles zur eigenen Person gespeichert hat. Nach der Anmeldung heißt es aber erst einmal warten, denn der für die Nutzung von Elster nötige Sicherheitscode wird per Post verschickt. Und das kann dauern, unter Umständen sogar einige Wochen. Liegt der Code erst einmal im Briefkasten, kann die Registrierung abgeschlossen werden.

Bei der Frage nach der gewünschten Sicherheitsstufe stehen drei Optionen zur Wahl, für Arbeitnehmer und Kleinunternehmer sollte das kostenlose ElsterBasis ausreichen. Wem das zu wenig ist, dem stellt Elsteronline zwei weitere Stufen zur Verfügung, die Kosten belaufen sich je nach Ausstattung auf 41 bis 150 Euro. Aber Vorsicht: Die bezahlungspflichtigen Versionen sind nur auf Windows-PCs anwendbar. Auch funktioniert die Eingabe online je nach verwendetem Browser nur auf bestimmten Rechnern, mit Firefox etwa nur bei Windows, im Falle eines Macs nur mit Google Chrome. Das Finanzamt stellt online eine Übersicht mit allen möglichen Kombinationen bereit.

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Weiterhin müssen Cookies vom jeweiligen Browser zugelassen und JavaScript aktiviert sein. Der Konfigurations-Assistent des Portals verrät, ob das jeweilige System Elsteronline reibungslos unterstützt.

Ist die Registrierung erst einmal abgeschlossen, kann unter dem Menüpunkt "Formulare" die elektronische Steuererklärung vervollständigt werden. Dabei gilt es zunächst, das passende Steuerprofil auszuwählen oder Steuernummer, Finanzamt und Jahr einzutragen. Auch die Option, zusätzliche Belege einzureichen, ist hier verfügbar.

Die dann auszufüllenden Formulare ähneln wiederum der nicht-elektronischen Steuererklärung. Auch hier müssen sogenannte "Steuerminderungstatbestände" wie etwa Studiengebühren oder Pflegekosten einzeln eingetragen und weitere Anlagen, wie zum Beispiel die "Anlage Kind", eigenhändig ausgefüllt werden. So setzt sich die Steuererklärung bei Elster letztlich aus dem "Hauptvordruck" und verschiedenen Anlagen zusammen. Welche Anlagen im Einzelnen einzureichen sind, ist vom eigenen Beschäftigungsverhältnis abhängig (Arbeitnehmer, Selbständiger oder Arbeitgeber).

Bis Ende Februar haben Krankenkassen und Arbeitgeber Zeit, die Daten der Steuerzahler weiterzugeben — diese müssen dann zwar nicht mehr selbst aufgelistet, sollten allerdings bestenfalls noch einmal überprüft werden. Das heißt allerdings auch, dass sich bis Mitte März geduldet werden muss, häufig sind erst dann alle Daten verfügbar. Darüber hinaus sind Informationen wie zu Reise-, Weiterbildungs- oder Handwerkerkosten auch weiterhin selbst zu ergänzen.

Wer sich bei der Dateneingabe unsicher ist, der ist gut beraten, unter dem Menüpunkt "Eingabemodus" in den Interview-Modus zu wechseln. Dieser Modus hat den Vorteil, dass während der Eingabe nach und nach durch alle Schritte geführt wird. Auch unterstützt der Interview-Modus bei allen erforderlichen Anlagen. Darüber hinaus kann immer wieder eine Plausibilitätsprüfung ausgeführt werden, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben aufmerksam macht.

Ein weiterer Vorteil von Elsteronline: Die elektronische Steuererklärung muss keinen Umweg über die Post nehmen. Per Mausklick kann das ausgefüllte Elsterformular an das Finanzamt gesendet werden, wobei der Zeitpunkt des Versendens dann auch für Abgabefristen geltend gemacht wird. Bevor dies geschieht, sollten allerdings alle Angaben, vor allem die nicht selbst eingetragenen, noch einmal gründlich geprüft werden. Wer nicht prüft und verbessert, leidet letztlich unter Fehlern des Finanzamts, das für mögliche Fehler ausdrücklich nicht haftet.

Gänzlich lässt sich der Postweg dann allerdings auch mit Elsteronline nicht vermeiden. Nachdem nämlich die Erklärung online eingereicht wurde, muss eine anschließende Bestätigungsmail ausgedruckt, unterschrieben und gemeinsam mit allen notwendigen Belegen an das Finanzamt geschickt werden. Wem dies zu viel ist, sollte sich an einen Steuerberater wenden.

Nach einer Weile meldet sich dann wiederum das Amt. Bestenfalls mit der Nachricht, dass alle Angaben korrekt sind. Ist das der Fall, lässt auch das Geld nicht mehr lange auf sich warten. Allerdings kann das Finanzamt auch weitere Belege einfordern oder sonstige Rückfragen stellen, sollte die Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig sein. Ist der Steuerbescheid ausgestellt, kann er, ebenfalls elektronisch, abgerufen und eingesehen werden. Auch versendet das Finanzamt obendrein eine Datei mit allen Daten, die die Berechnungen nachvollziehbar machen sollen.

Die elektronische Steuererklärung mit Elster bringt also durchaus Vorteile mit sich. Neben einer fast papierlosen Dateneingabe kommt es durch die elektronischen Datenübertragung auch zu weniger Eingabefehlern seitens des Finanzamts. Was die weitere Bearbeitung durch das Finanzamt betrifft, so werden Steuererklärungen die mit Elster eingereicht wurden, bevorzugt behandelt. Das vor allem deshalb, da die Ämter selbst auch von dem entschlackten Verfahren profitieren.

Auch müssen im Zuge der Elster-Erklärung nur noch gesetzlich vorgeschrieben Belege (z.B. Spendenbescheinigungen oder Steuerbescheinigungen) eingereicht werden — was aber nicht heißt, dass das Finanzamt nicht doch noch nachfragen könnte. Elster ersetzt also keinesfalls die Ordnung in den eigenen Unterlagen. Und da letztlich alle Informationen lieber einmal zu oft als zu wenig geprüft werden sollten, ist auch die vielgepriesene Zeitersparnis durch Elsteronline nicht garantiert.