Mit gutem Gewissen heizen
(epr) Anfang 2015 tritt die 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft, die den zulässigen Schadstoffausstoß von Kaminöfen noch einmal verschärft. Besitzer moderner Modelle laufen dadurch aber nicht Gefahr, ihre Wärmequelle stilllegen zu müssen: Kaminöfen, die mit aktueller Technik ausgestattet sind, unterschreiten die erforderlichen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid deutlich und werden auch noch in vielen Jahren der ideale Partner sein, wenn es darum geht, die Atmosphäre im Zuhause auf umweltfreundliche Weise behaglich zu gestalten.