OLG Düsseldorf ordnet Hauptverhandlung an
: Loveparade kommt doch vor Gericht
Düsseldorf/Duisburg Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Anklage im Loveparade-Strafverfahren zulässig ist: "Der Senat hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Körperverletzung im Amt für hinreichend wahrscheinlich", so das OLG.
Von Thomas Warnecke