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Einspruch gegen den geplanten Kiesabbau: Rettet das Wickrather Feld

Einspruch gegen den geplanten Kiesabbau : Rettet das Wickrather Feld

Der Regionalplan Ruhr des RVR sieht im Wickrather Feld die Ausweisung eines 92 Hektar großen Abgrabungsbereichs für Kies vor. Die Interessengemeinschaft Dachsbruch erinnert alle Bürgerinnen und Bürger an die Möglichkeit, bis zum 27. Februar 2019 Einspruch einzulegen.

Über 12.000 Unterschriften hat die IG Dachsbruch gesammelt, die bezeugen, dass die Natur- und Kulturlandschaft zwischen dem Oermter Berg und dem Kloster Kamp nicht für die Kiesindustrie geopfert werden darf. Mit den Unterschriften konnte sich die Interessengemeinschaft Gehör verschaffen, Unterstützung erhält sie auch aus der Politik, allen voran Bürgermeister Christoph Landscheidt (wir berichteten). Formell wirksam sind die Unterschriften jedoch nicht, hier hilft nur ein Einspruch. Daher bittet die IG Dachsbruch nun alle Bürgerinnen und Bürger schriftlich beim Regionalverband Ruhr (RVR) Einspruch einzulegen. „Jeder kann das tun, auch Vereine, Verbände oder Unternehmen. Man muss nicht in Kamp-Lintfort wohnen. Es reicht, wenn man sich in seinen Belangen betroffen fühlt“, erklärt Theo Rams. Unter www.wickrather-feld.de/einspruch-rvr finden Sie eine Vorlage, die sie herunterladen können; die Textbausteine müssen lediglich angepasst werden. Schicken Sie den Einspruch dann per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr oder als Brief an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 103264, 45032 Essen. Der Betreff muss „Einspruch Abgrabungsbereich Klf BSAB 2.A“ heißen. Wer Argumentationshilfen braucht, findet diese ebenfalls auf der Homepage der IG oder auf dem Flyer, der ausgelegt und verteilt wurde. „Sicherlich fallen Ihnen noch Ihre ganz persönlichen Argumente ein“, ist man sich bei der IG sicher, „denn je individueller ein Argument, desto besser.“

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte 2008 das Wickrather Feld als für den Kiesabbau ungeeignet eingestuft, Kies-Unternehmen selbst, hatten im Oktober 2018 bestätigt, dass Probebohrungen im Wickrather Feld nicht unbedingt positiv verlaufen seien und es andere, bessere Flächen gäbe.

Am 27. Februar endet die Einspruchsfrist.

(Niederrhein Verlag GmbH)