1. Krefeld

Tipps und Tricks: Wann ist der Gebrauchtwagen ein Gebrauchtwagen?

Tipps und Tricks: Wann ist der Gebrauchtwagen ein Gebrauchtwagen?

Für diejenigen, die sich von den hohen Preisen beim Neuwagenkauf abschrecken lassen, stellt der Gebrauchtwagenkauf seit jeher eine willkommene und günstige Alternative dar. Doch stellt sich zunächst die Frage, wann es sich bei einem Pkw denn überhaupt um einen Gebrauchtwagen handelt.

Hierzu ist es vonnöten, den Gebrauchtwagen vom Neuwagen abzugrenzen. Der Bundesgerichtshof hat hierfür eindeutig geregelt, dass als Neuwagen jedes Fahrzeug zählt, dessen Modell noch produziert wird und dass nach dessen Herstellung noch keine zwölf Monate verstrichen sein dürfen.

Weiterhin darf das Auto keinerlei Standschäden aufweisen und höchstens über gefahrene Überführungskilometer verfügen. Nur wenn das Fahrzeug diese Kriterien aufweist, handelt es sich dabei um einen Neuwagen. Alle Fahrzeuge, die auch nur von einer dieser Kriterien abweichen, gelten als Gebrauchtwagen.

Wenn man sich nun also mit dieser Information im Hinterkopf auf die Suche nach einem geeigneten Gebrauchtwagen machen möchte, gilt es allerdings zunächst, sich über den Händler Gedanken zu machen. Hierzu bieten sich natürlich am besten entweder der Besuch beim Gebrauchtwagenhändler oder die eigene Recherche auf verschiedenen Internetseiten an, wie zum Beispiel diverse Autobörsen oder Auktionsplattformen.

Der Vorteil beim Händlerbesuch ist, den Gebrauchtwagen direkt selbst oder über einen Sachverständigen begutachten zu lassen und gegebenenfalls sofort eine Probefahrt machen zu können. Allerdings ist man dabei nicht nur auf die Person des Gebrauchtwagenhändlers und dessen Öffnungszeiten angewiesen, sondern muss sich auch mit dessen begrenztem Angebot an Gebrauchtwagen abfinden.

Abhilfe verspricht dabei der Gebrauchtwagenkauf im Internet: Nicht nur lassen sich auf diese Art und Weise die Angebote bequem miteinander vergleichen. Man profitiert des Weiteren vom großen Angebot, wird mit allen notwendigen Informationen über den begehrten Gebrauchtwagen versorgt und ist an keinerlei Ladenöffnungszeiten gebunden.

Ist nun also der gewünschte Gebrauchtwagen beim Händler oder auf einer Internetplattform gefunden, so ist der nächste wichtige Schritt, sich über die Verkaufsmodalitäten gewahr zu werden.

Aus diesem Grund sollte man vor allem erst einmal darauf achten, dass alle erforderlichen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, damit man einerseits die neu erlangte Eigentümerschaft nachweisen kann und auch den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.

Ferner sollte in Bezug auf die Fahrzeugpapiere auch darauf geachtet werden, dass im anschließenden Kaufvertrag genau das festgehalten wird, was auch aus den Fahrzeugpapieren des Gebrauchtwagens hervorgeht.

Beim Abschluss des Kaufvertrags ist außerdem zu beachten, dass etwaige Mängel, die an dem Gebrauchtwagen bestehen im Vertrag aufgeführt werden. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus natürlich wiederum, dass man keinen Kaufvertrag unterschreiben sollte, in dem die vorhandenen Mängel nicht aufgeführt sind.