1. Krefeld

Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Wenn sie aus dem Tierheim stammen : Steuerfreiheit für Hunde

Wer einen Hund aus dem Tierheim übernimmt, soll künftig zwölf Monate lang von der Hundesteuer befreit sein. Das schlägt Oberbürgermeister Frank Meyer vor.

Wer einen Hund aus dem Tierheim übernimmt, soll künftig zwölf Monate lang von der Hundesteuer befreit sein. Mit diesem Vorschlag geht die Stadtverwaltung am  31. März in den Stadtrat.

Wenn die Politik zustimmt, gilt die Befreiung künftig für alle Hunde, die unmittelbar aus dem Tierheim Krefeld stammen oder aus einer Einrichtung, die für die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren aus Krefeld zuständig ist (derzeit das Tierheim Moers).

„Während der Pandemie haben sich offenbar viele Menschen einen Hund angeschafft, ohne sich dauerhaft um ihn kümmern zu können oder wollen. Die meisten dieser Hunde landen im Tierheim, wo trotz der schwierigen Situation großartige Arbeit geleistet wird. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden und die Hunde schnell ein neues Zuhause bekommen“, sagt Oberbürgermeister Frank Meyer, der aus der Bürgerschaft häufig auf diesen Missstand angesprochen wurde.

Zu den weiteren vorgeschlagenen Änderungen zur Hundesteuersatzung gehört eine Ergänzung der Liste gefährlicher Hunde, für die ein erhöhter Steuersatz gilt. Dort wird die Rasse Alano zusätzlich aufgenommen.