1. Krefeld

B-Plan Rheinblick: Currenta sieht Chempark bedroht

B-Plan Rheinblick: Currenta sieht Chempark bedroht

Der Bebauungsplanentwurf „Rheinblick“ gefährdet laut eines von Chempark-Betreibers Currenta in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens den Bestand des Chemie-Sandorts Uerdingen.

Starke Worte vom Chempark-Betrieber Currenta: Der derzeit öffentlich ausliegende Bebauungsplanentwurf „Rheinblick“ der Stadt Krefeld beschneidet nach Einschätzung von Currenta nicht nur die Möglichkeiten zukünftiger Entwicklung. Er „gefährdet auch den aktuellen Bestand des Chemparks in Uerdingen“.

Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das der Betreiber Currenta gemeinsam mit Unternehmen des Standorts in Auftrag gegeben hat.

„Wir erkennen die Anstrengungen der Stadt Krefeld, die widersprüchlichen Interessen zu berücksichtigen. Aber die benannten Konflikte bestehen weiter und werden auch durch den aktuellen Entwurf nicht rechtssicher gelöst“, erklärt Chempark-Leiter Dr. Ernst Grigat. Durch ein Heranrücken der Wohnbebauung an den Standort mit seinem Schiffverladebetrieb würden neue Interessenkollisionen geschaffen. Zwar gehe der neue B-Plan-Entwurf erstmals auf die konkrete Schallvorbelastung ein, aber die geltende Rechtslage zum Lärmschutz werde nicht ausreichend beachtet.

Der B-Plan-Entwurf der Stadt Krefeld weise im südlichen Teil ein Mischgebiet aus. Der für Mischgebiete vorgeschriebene Lärmgrenzwert während der Nachtzeit würde bei Realisierung des Bebauungsplans erheblich überschritten. Dadurch müssten selbst bestehende Anlagen im Chempark nachträgliche Anordnungen oder gar weitergehende Beschränkungen befürchten. Die vorgestellte Konfliktlösung – Messung des Geräuschpegels innerhalb anstatt außerhalb der Wohngebäude – sei „nicht rechtssicher und birgt eine erhebliche Gefahr für den laufenden Betrieb im Chempark“.

Zudem würde die Wohnbebauung im nördlichen Teil des Mischgebiets im Rheinblick-Areal näher als erlaubt an die Schiffsliegeplätze im Rhein und den bestehende Schiffsanleger heranrücken. Das entsprechende europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) sehe hier einen Mindestabstand von 300 Metern vor, der laut Bebauungsplan-Entwurf nicht eingehalten werde.

Weitere Widersprüche erkennt der Chempark zu den Raumordnungsplänen der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landes NRW. Im gültigen Regionalplan und auch im letzten Entwurf des Landesentwicklungsplans sei das Rheinblick-Gebiet als gewerblich-industrieller Bereich dargestellt – „und eben nicht als allgemeines Siedlungsgebiet, in dem Misch- oder Wohngebiete ausgewiesen werden dürfen“.

„Wir nehmen die Einwendung der Firma Currenta im B-Plan Verfahren zum Projekt Rheinblick sehr ernst, weil wir die Interessen der Currenta und jeden Arbeitsplatz in Krefeld sehr ernst nehmen. Wir sind aber weiter optimistisch, dass es einen tragbaren Kompromiss zwischen den Interessen der Currenta und der städtebaulichen Entwicklung am Uerdinger Rheinufer geben wird“, sagt Uerdingens Bezirksvorsteher und SPD-Ratsherr Jürgen Hengst. Verständnis zeigt die SPD dafür, dass die Currenta innerhalb des Verfahrens ihre Interessen sichern will.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)