1. Krefeld

Tradition: Osterfeuer nur bei Brauchtumsfeiern erlaubt

Tradition : Osterfeuer nur bei Brauchtumsfeiern erlaubt

Wer an den Feiertagen Gartenabfälle und Sperrmüll in Form eines "Osterfeuers" verbrennen will, kann deftigen Ärger bekommen. Denn die Auflagen wurden verschärft.

Osterfeuer müssen im Einklang mit Natur- und Umweltschutz stehen und sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Darauf macht die Stadt Krefeld aufmerksam.

Für private Veranstaltungen können offene Feuer nicht mehr genehmigt werden. Anders ist es bei religiösen Brauchtumsfeuern: Die Kirchengemeinden dürfen auch weiter liturgische Osterfeuer im Rahmen von öffentlichen Veranstaltung anzünden.

Für diese Feiern ist auch keine vorherige Erlaubnis der Unteren Immissionsschutzbehörde nötig. Abgebrannt werden darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei soll das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung, Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Ausstoß so gering wie möglich zu halten.

Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen kurz vor dem Anzünden umzuschichten.

Wer ein öffentliches Osterfeuer besuchen will: In Oppum findet wieder am Ostersonntag ab 17 Uhr eines auf dem Festplatz an der Kronlandbrücke statt.