1. Krefeld

Kuriose Post aus Russland: Verbotenes Bärenfell im Paket

Kuriose Post aus Russland : Verbotenes Bärenfell im Paket

Wie jeden Morgen übergab der Postdienstleister vergangene Woche seine Fracht den Zollbeamten des Zollamtes Mönchengladbach zur Abfertigung. Ein kurzer Blick der Zöllner in die Abfertigungspapiere genügte, um das Augenmerk auf ein Paket aus Russland zu lenken.

"Ursus arctos" war auf dem Formular zu lesen, der lateinische Name für Braunbär.

Kuriose Post aus Russland: Verbotenes Bärenfell im Paket
Foto: Hauptzollamt Krefeld

Die Öffnung des Paketes bestätigte die Deklarierung und förderte das präparierte Fell eines Braunbären zu Tage, das ein Auftraggeber aus der näheren Umgebung Mönchengladbachs schon erwartete. Die gesetzlich zwingend notwendige Genehmigung für die Einfuhr in die Europäische Union konnte er jedoch nicht vorlegen.

So war eine Sicherstellung der Bärenhaut durch die Zöllner unausweichlich. Der Empfänger der brisanten Fracht hat nun einen Monat Zeit die erforderlichen Einfuhrpapiere nachzureichen. Unterbleibt der Nachweis, drohen straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen.

Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz eine geschützte Tierart und in der Artenschutzverordnung gelistet. Bei der Einfuhr sind somit besondere Auflagen zu beachten. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Im Hinblick auf Weihnachten wird zurzeit vermehrt nach dem außergewöhnlichen und ultimativen Geschenk im Onlinehandel Ausschau gehalten. Vor einer Bestellung sollten sich die Käufer mit den Einfuhrmodalitäten im Postverkehr insbesondere von artgeschützten Tieren und den daraus hergestellten Produkten auseinandersetzen.

Wichtige Hinweise sind auf der Web-Site des Zolls unter www.zoll.de hinterlegt. Zusätzlich steht die kostenlose App "Zoll und Post" zur Verfügung, so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, Rainer Wanzke.