1. Moers Niederrhein

Nach IT-Lösung: Preisbremsen sind nun auf dem Weg

Nach IT-Lösung : Preisbremsen sind nun auf dem Weg

Nach IT-Lösung sind die Preisbremsen nun auf dem Weg.

Auf die Umsetzung der staatlichen Hilfen mussten Energiekunden wegen des hohen Zeitdrucks und technischer Hürden bislang bundesweit warten. Wie viele auf die Kompetenz des Softwarekonzerns SAP setzende Stadtwerke hat Enni diese jetzt überwunden. Da die neue Software-Lösung steht, erhalten rund 73.000 Kunden des Moerser Energieanbieters in den kommenden Tagen Post mit wichtigen Informationen zum Entlastungspaket. „Damit ist die Preisbremse endlich auf dem Weg und unsere Kunden wissen, wie monatliche Vorauszahlungen aussehen“, so Enni-Geschäftsführer Dr. Kai Gerhard Steinbrich. Wie sich das Gesamtpaket der Bundesregierung konkret in den Rechnungen niederschlägt, erfahren viele Kunden aber erst in den kommenden Monaten, wenn sie wie üblich Bezirk für Bezirk ihre Jahresrechnungen erhalten. „Bereits im Mai werden erste Kunden aber schon wissen, wie sich das Gesetzespaket auch in Bezug auf eine reduzierte Mehrwertsteuer beim Gas und die gesetzliche Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden aus Dezember dann in Euros und Cents tatsächlich auswirkt.“

Seit März gelten je nach Kundengruppe rückwirkend zum Januar leicht unterschiedliche Preisbremsen. Für die Vielzahl der bis zu 30.000 Kilowattstunden Strom und 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchenden Haushalts- und Gewerbekunden der Enni bedeutet dies: 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs fallen zunächst bis zum Jahresende unter den gesetzlichen Preisdeckel. Beim Strom kostet die Kilowattstunde für diesen Anteil dann maximal 40 Cent. Beim Gas liegt der gedeckelte Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde, in der Wärme werden maximal 9,5 Cent fällig. Darüber hinaus berechnet Enni den vertraglich vereinbarten Preis. „Wer mehr als 20 Prozent sparen kann, sollte dies unbedingt tun“, rät Steinbrich auch vor dem Hintergrund eines im kommenden Winter weiter möglichen Energiemangels zu Sparsamkeit. Schöner Nebeneffekt: „Gesetzlich wird immer der 80-prozentige Entlastungsbetrag berücksichtigt“, dies sei ein doppelter Anreiz. Wie dem auch sei: In dem Informationsschreiben können Kunden sehen, wie ihre bisherigen und die gebremsten Abschläge aussehen. Die Differenz sei die gesetzliche Entlastung. Im Maiabschlag sind dabei die bislang noch nicht abgebildeten Entlastungen rückwirkend berücksichtigt: „Damit kommt die gesetzliche Hilfe somit jetzt spürbar bei Kunden an.“