1. Krefeld

Öffentlichkeit ausgeschlossen: Prozess: Eigene Kinder aus dem Fenster geworfen

Öffentlichkeit ausgeschlossen : Prozess: Eigene Kinder aus dem Fenster geworfen

Heute Morgen verhandelte das Landgericht Krefeld den Fall der Hülserin Agnes H., die ihre drei kleinen Kinder aus dem Fenster ihres Wohnhauses in Hüls geworfen hatte.

Auf Antrag der Verteidigung wurde gleich zu Beginn der Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dagegen ausgesprochen. Doch das Gericht folgte der Begründung der Rechtsanwältin von Agnes H., dass in der Verhandlung persönliche Umstände zur Sprache kämen, deren Veröffentlichung zum Nachteil von Beteiligten gereichen würden.

Agnes H. (34 Jahre) soll am 13. Juni nacheinander ihre drei Kinder im Alter von 6, 4 und 3 Jahren aus dem Fenster des zweiten Obergeschosses (ca. 8 Meter hoch) auf den Gehweg geworfen haben. Anschließend habe sie versucht, sich selbst umzubringen, indem sie sich die Pulsadern öffnete.

Die Kinder haben den Sturz überlebt, trugen aber teils erhebliche Verletzungen in Form von Knochenbrüchen und Quetschungen davon.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte zum Zeitpunkt der Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen ist. Die Absicht, ihre Kinder zu töten, sei dementsprechend aus einem wahnhaften Erleben geboren.

Deshalb zielt das Verfahren darauf, die Unterbringung in einer psychatrischen Anstalt, in der sich die Angeklagte seit der Tat befindet, fortdauern zu lassen. Agnes H. nahm an der Verhandlung heute Morgen teil.