1. Krefeld

Neues Verpackungsgesetz tritt am 1 Januar in Kraft: „Falscher Zeitpunkt für Mehrweg“

Neues Verpackungsgesetz tritt am 1 Januar in Kraft : „Falscher Zeitpunkt für Mehrweg“

Am 1. Januar 2023 tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Restaurants und Imbisse müssen eine Alternative zu Einwegverpackungen anbieten. Wir sprachen darüber mit Krefelder Gastronomen.

„Es ist der nächste Schlag für uns“, sagt Gleumes-Gastronom Toni Arabatzis, der auch Vorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Krefeld ist, mit Blick auf das neue Verpackungsgesetz, welches zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Künftig müssen Gastronomen, die Essen und Getränke außer Haus liefern oder zum Abholen anbieten, ihren Kunden alternativ zur Einwegverpackung auch eine Mehrweg-Variante anbieten. „Erst hat uns Corona lahmgelegt, dann gehen die Energiepreise durch die Decke und jetzt auch noch das“, klagt Arabatzis und ergänzt: „Ja, das Umweltthema ist wichtig. Aber es ist jetzt der falsche Zeitpunkt für das Thema Mehrweg.“

Nichtsdestotrotz bereitet sich die Dehoga auf die neue Gesetzgebung vor. „Wir haben ja keine andere Wahl.“  Arabatzis spricht sich für eine einheitliche Krefelder Variante“ aus, weiß aber auch, dass diese wohl kaum durchzusetzen ist. Denn: Die neue Rechtslage lässt den Betrieben offen, welche Mehrweg-Variante sie wählen.

Aktuell ist eine Auswahl verschiedener Anbieter in den Räumlichkeiten des Kommunalbetriebs zu begutachten. „Es gibt da große Unterschiede. Eine gemeinsame Lösung würde einiges vereinfachen, beispielsweise die Rückgabe an Automaten.“

Anne Furth vom Krefelder „Nordbahnhof“ setzt sich schon länger mit dem Thema auseinander. „Wir würden gerne eine Alternative anbieten. weil uns das Thema Nachhaltigkeit extrem wichtig ist. Aber so, wie es derzeit läuft bzw. geplant ist, ist es viel zu kompliziert. Für uns Gastronomen, aber auch für die Kunden“, sagt sie und fordert Nachbesserungen seitens der Politik:  „Es sollte deutschlandweit eine einheitliche Lösung geben, damit nicht jeder Betrieb das Rad neu erfinden und umsetzen muss.“

Übrigens: Eine Ausnahme der Neuregelung gilt lediglich für kleine Betriebe, die maximal über eine Verkaufsfläche von 80 Quadratmeter  verfügen und nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigten. Diese Kleinbetriebe sollen jedoch das Befüllen von mitgebrachten Behältern trotzdem ermöglichen.