1. Krefeld

Boostern schon nach drei Monaten

Corona-Update Krefeld : Boostern nach drei Monaten

Im städtischen Impfzentrum Seidenweberhaus und am Stadtteil-Impfbus kann ab sofort eine Auffrischungs-Impfung („Booster“) schon drei Monate nach Erhalt der zweiten Impfung erfolgen. Das Team des Impfzentrums folgt mit dieser Regelung einer neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Auch Erst- und Zweitimpfungen sind im Impfzentrum weiterhin möglich. Auf der Internetseite www.krefeld.de/impftermin werden fortlaufend neue Termine freigeschaltet. Sowohl für die Werktage zwischen Weihnachten und Silvester als auch für den gesamten Januar gibt es dort freie Zeitfenster.

Angesichts der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante wird eine Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus durch das Krefelder Team des Impfzentrums Seidenweberhaus eindringlich empfohlen. „Bereits mit einer zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff – je nach Alter des Impflings von Biontech oder Moderna – gibt es einen gewissen Schutz. Da die Wirkung jedoch mit der Zeit nachlässt, sollte nach drei Monaten eine Booster-Impfung erfolgen. Wichtig ist vor allem, überhaupt geimpft zu sein. Ungeimpfte sind hochgradig gefährdet“, sagt Dr. Wilhelm Stutzinger, Leitender Impfarzt in Krefeld.

An Heiligabend, 24. Dezember, und Silvester, 31. Dezember, öffnet das Impfzentrum Seidenweberhaus jeweils von 9 bis 13 Uhr. Zwischen den Feiertagen vom 27. bis 30. Dezember öffnet das Impfzentrum von 8 bis 20 Uhr. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember) sowie an Neujahr (1. Januar) bleibt das Impfzentrum geschlossen.

Im neuen Jahr geht der Betrieb am 3. Januar weiter. Dann sind die Regelöffnungszeiten montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags ebenfalls von 8 bis 20 Uhr.

Außerdem wird es am Freitag, 7. Januar, und Sonntag, 9. Januar, Regelimpftage geben. Auch an diesen Tagen erfolgen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen.

Das Team des Impfzentrums weist darauf hin, dass die regulären Impftermine im Kalender für Personen ab zwölf Jahren gebucht werden können. Weitere Kinderimpftermine werden zeitnah im Januar bekannt gemacht. Für diese Zielgruppe kommt ein besonderer Kinderimpfstoff des Herstellers Biontech zum Einsatz, der für die Altersgruppe fünf bis elf Jahre zugelassen ist.

Kinderimpfungen sind auch bei den Kinderärzten in den Praxen möglich.

Das Impfzentrum macht außerdem darauf aufmerksam, dass eine Booster-Impfung für Personen unter 18 Jahren derzeit noch nicht vorgenommen werden kann.

Nach dem Weihnachtsfest geht auch die Impfbus-Tour weiter. Am Montag, 27. Dezember, und Dienstag, 28. Dezember, steht der Impfbus zwischen 9 und 15 Uhr auf dem Von-der-Leyen-Platz 1 vor dem Krefelder Rathaus. Am Mittwoch, 29. Dezember, fährt der Impfbus auf den Sprödentalplatz, wo von 9 bis 15 Uhr ein Impfangebot besteht. Am Donnerstag, 30. Dezember, steht der Impfbus von 9 bis 15 Uhr erneut in Elfrath an der dortigen Bezirkssportanlage an der Straße Zur Eibe.

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Ein Personalausweis sowie nach Möglichkeit der Impfpass sollen mitgebracht werden. Es wird außerdem empfohlen, Anamnese- und Einwilligungsbogen ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen sind zu finden auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Es gibt neben den von der Stadtverwaltung organisierten Impfmöglichkeiten zahlreiche weitere Impfangebote in Krefeld auch in den kommenden Tagen. Das Helios-Klinikum hat ein Impfzentrum eingerichtet, welches ebenfalls unter www.krefeld.de/impftermin zu finden ist.

Impfungen sind darüber hinaus auch bei den Hausärzten möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) führt auf ihrer Internetseite in einem Impfregister alle impfenden Ärzte auf: https://coronaimpfung.nrw/impfregister.

Besondere Impfaktionen der KV-Ärzte findet man auf der Seite https://coronaimpfung.nrw/impfaktionen. Ein Impfangebot gibt es auch in Uerdingen im dortigen Boosterzentrum. Es ist erreichbar unter www.boosterzentrum.de, von dieser Seite aus gibt es einen Link zum Terminbuchungsportal.

Einen neuen Todesfall im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie meldet der städtische Fachbereich Gesundheit. Eine Person starb im Alter von rund 90 Jahren, lebte zuvor in einem Heim, war ungeimpft und schwer vorerkrankt. Die Gesamtzahl aller bisher im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Personen liegt nunmehr bei 216.

Als aktuell infiziert gelten somit nun 847 Personen, am Vortag waren es 868 Personen. Im Krankenhaus liegen aktuell 36 Personen aus Krefeld, von ihnen fünf auf der Intensivstation. Vier Personen müssen auch beatmet werden.

Neue Fälle gibt es auch wieder in Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kitas). Jeweils eine neue Corona-Infektion melden die Gesamtschule Kaiserplatz, die Albert-Schweitzer-Realschule und die Von-Bodelschwingh-Schule. Zwei Infektionen sind jeweils aus der Mosaikschule und der Montessori-Gesamtschule gemeldet worden. Drei Infektionen sind in der Grundschule Krähenfeld (Standort Horkesgath) und dem Gymnasium Fabritianum bekannt geworden.

In all diesen Fällen waren auch häusliche Absonderungen von engen Kontaktpersonen nötig. Die Erziehungsberechtigten der engen Kontaktpersonen sind über die Bedingungen und Möglichkeit der Freitestung informiert worden.

Es gibt weitere Schulen mit Infektionsfällen, bei denen allerdings keine häuslichen Absonderungen enger Kontaktpersonen notwendig waren. Jeweils einen solchen Fall gibt es an der Kita am Kinderhort und der Albert-Schweitzer-Realschule. Zwei solcher Fälle verzeichnen jeweils das MSM-Gymnasium, das Berufskolleg Kaufmannschule, das Gymnasium Fabritianum und die Montessori-Gesamtschule.

Das Land NRW hat am Donnerstag in einer Allgemeinverfügung mitgeteilt, dass ab 24. Dezember, 0 Uhr in Krefeld wegen einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 350 an fünf aufeinander folgenden Tagen bestimmte Kontaktbeschränkungen wieder entfallen.

In NRW-Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Entsprechend galten in Krefeld seit Mitte Dezember strengere Kontaktregeln.

Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen galt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Dies wurde nun durch die neue Allgemeinverfügung des Landes aufgehoben.

Für nicht immunisierte Personen bleibt es aber bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Eine aktualisierte Coronaschutzverordnung mit Blick auf die steigende Infektionsgefahr durch die Omikron-Variante wird beim Land NRW derzeit vorbereitet.