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Bebauungsplanverfahren: Einsichtnahme an der Bauleitplanung

Bebauungsplanverfahren : Einsichtnahme an der Bauleitplanung

Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Aufstellung der ersten Ergänzung des Bebauungsplans 666/I Blatt 2 — Neue Ritterstraße/Dießemer Bruch/Krankenhaus Maria-Hilf/Erschließungsstraße Neue Ritterstraße 43-63.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Ansiedlungsmöglichkeiten des Einzelhandels im Plangebiet im Sinne der Zielsetzungen des Krefelder Zentrenkonzeptes zu steuern. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt vom 11. März bis einschließlich 22. März beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, Zimmer 322, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr. Der Planentwurf sowie die wesentlichen Ziele der Planung stehen auch online unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren.