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Ab Samstag kein 2G mehr im Einzelhandel: Jetzt wird gelockert

Ab Samstag kein 2G mehr im Einzelhandel : Jetzt wird gelockert

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten haben sich am Mittwoch darauf verständigt, dass die weitreichenden Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 20. März zurückgefahren werden sollen.

Nach dem 20. März, so sieht es der Beschluss der Ministerpräsidenten vom Mittwoch vor, sollen dann nur noch Basisschutzmaßnahmen wie das Maskentragen greifen - wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt. Derzeit geht der Expertenrat der Bundesregierung davon aus, dass der Anstieg der Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird und die Omikron-Welle abflacht.

Drei Schritte sieht der Beschluss vor, wobei in Bereichen ohne oder mit nur geringen überregionalen Auswirkungen die Länder eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden.

Die NRW-Landesregierung hat mit der Umsetzung der Lockerungsbeschlüsse unverzüglich begonnen. So gelten die ersten Schritte bereits ab morgen, Samstag, 19. Februar, und zwar:

- Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich entfallen. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben dagegen zunächst noch bestehen.

- Die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel sind aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

- Kontaktfreier Sport ist im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.

- Publikumsmessen sind unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) wieder zulässig.

Weitere Lockerungen sind nach dem Beschluss der MPK zum 4. März geplant. Dann soll in der Gastronomie wieder 3G gelten, das heißt, neben Geimpften und Genesenen haben auch Ungeimpfte mit aktuellem Negativtest Zugang. Auch für Übernachtungen in Hotels soll dann wieder 3G gelten. Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) sollen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G+) geöffnet werden. Großveranstaltungen sollen ab dem 4. März ebenfalls mit 2G+ wieder erlaubt sein, in Innenräumen mit bis zu 60 Prozent Belegung der verfügbaren Plätze, aber maximal 6.000 Besuchern, unter freiem Himmel mit einer maximalen Auslastung von 75 Prozent, aber höchstens 25.000 Zuschauern.

Im dritten und letzten Schritt ab dem 20. März sollen dann alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen und auch die Homeoffice-Pflicht entfallen und nur noch Basismaßnahmen wie Maskenpflicht bestehen bleiben.

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Keine Karnevalslockerungen

Für die Jecken am Rhein kommen die Lockerungen zu spät; für die tollen Tage von Altweiber bis Rosenmontag, 24. bis 28. Februar, spielen die Samstag in Kraft tretenden Lockerungen für den Einzelhandel und private Zusammenkünfte noch keine Rolle. In Duisburg wird es am Rosenmontag einen coronakonformen Umzug in der MSV-Arena geben. Auf die Einrichtung von „Brauchtumszonen“ wie in Düsseldorf wird in Duisburg aber verzichtet. Wie in ganz NRW gilt in Duisburg und am Niederrhein für die Gastronomie weiterhin, voraussichtlich bis zum 4. März und also jedenfalls an Karneval, die Zwei-G-plus-Regel, sprich, nur Geimpfte und Genesene mit aktuellem Negativtest oder Booster kommen rein. Tanzveranstaltungen sind untersagt.