1. Moers Niederrhein

Zum Teil erstattet: Essensgeld für Januar

Zum Teil erstattet : Essensgeld für Januar

Elternbeiträge (Kitas und Offene Ganztagsschule) werden für Januar nicht fällig und nicht abgebucht bzw. schnellstmöglich erstattet. Auch das Essensgeld wird zum Teil zurückgezahlt.

Allerdings ist die Regelung hier etwas komplizierter. Bei allen Trägern müssen unabhängig von den Lebensmitteleinkäufen Fixkosten gedeckt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Miete und Personal. Um das Essensangebot auch in Zukunft in gewohnter Form anbieten zu können, verbleibt deshalb ein Sockelbetrag bei den Trägern. Das sind zwischen 32 (OGS) und 42 Prozent (städtische Kita) der Beiträge. Grundsätzlich wird das Essensgeld zunächst ganz normal abgebucht oder muss gezahlt werden. Eltern erhalten dann nachträglich für jede nicht eingenommene Mahlzeit 1,60 Euro (städtische Kita) bzw. 2 Euro (OGS) zurück. In städtischen Einrichtungen erfolgt dies ab März automatisch. Die nicht-städtischen Träger der Kitas wickeln die Rückzahlung mit abweichender Höhe und eigenverantwortlich ab.