1. Niederrhein

Inzidenz stabil unter 35: Diese Regelungen gelten im Kreis Wesel ab Mittwoch

Inzidenz stabil unter 35 : Diese Regelungen gelten im Kreis Wesel ab Mittwoch

Seit Mittwoch, 26. Mai, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 35. Damit treten am Mittwoch, 2. Juni, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.

Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen werden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210527_coronaschvo_ab_28.05.2021_lesefassung.pdf
Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Mittwoch, 2. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1.

Das sind die Regeln:
Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung ohne Maske am festen Sitzplatz, wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Kultur Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten; ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Sport Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachbrettmuster, wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test; ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
Freizeit Freibäder ohne Test, Bordelle usw. mit Test, Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test;ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Messen/Märkte ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/Kongresse außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
Private Veranstaltungen (ohne Partys) außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Partys außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
Große Festveranstaltungen ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
Gastronomie wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
Beherbergung/Tourismus Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung, die unter https://www.mags.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klar veröffentlicht ist, die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum, zusammen mit der für das Land geltenden Inzidenzstufe ab dem 28. Mai 2021 täglich aktuell unter www.mags.nrw .