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Autoversicherung und Steuererklärung: Lassen sich die Beiträge absetzen?

Steuererklärung und Autoversicherung : Autoversicherung und Steuererklärung: Lassen sich die Beiträge absetzen?

Ohne Versicherung dürfen Fahrzeuge nicht auf deutsche Straßen. Von der Schadenfreiheitsklasse bis hin zum CO2-Ausstoß beeinflussen verschiedene Faktoren die Höhe der Versicherungsprämie. Sogar preisgünstige Tarife sind für viele Verbraucher eine finanzielle Belastung. Erfreulicherweise lässt sich die Kfz-Versicherung unter bestimmten Umständen in der Steuererklärung geltend machen. Was müssen Fahrzeughalter dabei beachten?

Kfz-Versicherungsprämie als Sonderausgabe

Mit der Berücksichtigung der Kfz-Versicherung innerhalb der Steuererklärung kommt das Finanzamt deutschen Arbeitnehmern entgegen. Genau wie Rentner und Beamte können sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und die Insassenunfallversicherung von der Einkommenssteuer absetzen. Beide Posten zählen in zu den Sonderausgaben und sind hierunter als sonstige Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Paragraph 10 des Einkommensteuergesetzes regelt das Vorgehen. Die Höhe der absetzbaren Versicherungsprämien ist an und für sich nicht begrenzt. Allerdings gibt es Begrenzungen, was die Gesamtsumme aller jährlich absetzbaren Vorsorgeleistungen betrifft. Daher macht es trotz der steuerlichen Geltungsmöglichkeiten durchaus Sinn, günstige Kfz-Versicherungstarife zu wählen. Hierzu sollten Fahrzeughalter nicht nur mit Vergleichsrechnern nach Angeboten suchen. Zusätzlich sollte man bei Direktversicherern mit günstigen Konditionen anfragen, um die besten Tarife für den Einzelfall zu finden. Je geringer die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung, desto eher lässt sich der Gesamtbetrag von der Steuer absetzen.

Und was ist mit Kaskoversicherungen?

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung sind solche nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommen für Schäden am eigenen Fahrzeug auf und werden freiwillig abgeschlossen. Daher lassen sie sich von Arbeitnehmern nicht in der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige können die Kosten betrieblich genutzter Fahrzeuge dagegen als Betriebsausgaben deklarieren und neben der Haftpflichtversicherung so auch Kasko-Beiträge geltend machen. Welche Arten der Autoversicherung im Einzelfall überhaupt sinnvoll sind, sollte gut durchdacht werden.

Werbungskosten und Pendlerpauschale: Wie hängen sie mit der Kfz-Versicherungsprämie zusammen?

Wer sein Fahrzeug als Arbeitnehmer oder Beamter für Fahrten in die Arbeit nutzt, kann dies in der Steuererklärung auf eine von zwei Weisen geltend machen: Entweder über die Pendlerpauschale oder durch Erbringen eines Nachweises über die tatsächlichen Fahrkosten. Wählt man die Entfernungspauschale, so deckt diese eigentlich bereits sämtliche Versicherungskosten. Nichtsdestotrotz lässt sich die Kfz-Haftpflichtversicherung noch immer in voller Höhe in den Sonderausgaben der Steuererklärung aufführen. Dadurch ist sie quasi zweimal absetzbar. Wer dagegen tatsächliche Fahrtkosten angibt, macht die Versicherungsprämie unter den Werbungskosten geltend. In diesem Fall sind auch die anteilige Kaskoversicherung und der Kfz-Schutzbrief absetzbar. Ein weiterer Vorteil: Setzt man anteilige Haftpflichtversicherungsbeiträge unter den Werbungskosten ab, wird man nicht von Höchstbetragen begrenzt.

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Achtung! Will man die Autoversicherung unter den Werbungskosten geltend machen, besteht das Finanzamt auf ein Fahrtenbuch. Darin müssen beruflich zurückgelegte Wege mit dem versicherten Fahrzeug klar nachvollziehbar dokumentiert werden, um berücksichtigt zu werden.

Wer die Beiträge zur Autoversicherung unter Werbungskosten angibt, kann sie logischerweise nicht nochmal unter den Sonderausgaben geltend machen. Auch die anteilige Aufteilung der Prämie über die beiden Positionen ist nicht erlaubt. Bevor sich Verbraucher um ihre Einkommenssteuererklärung kümmern, müssen sie sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden. Wegen der Komplexität steuerrechtlicher Zusammenhänge kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater in die Entscheidung mit einzubeziehen.